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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Europäisches Parlament billigt Verbot von Tierversuchen und Vermarktung für Kosmetika

Das Europäische Parlament hat am 15. Januar ein Schlichtungsübereinkommen zum Beginn der stufenweisen Einstellung der Verwendung von Tieren für das Testen und die Vermarktung von kosmetischen Mitteln und ihren Bestandteilen gebilligt. Das Übereinkommen stellt die siebte Ände...

Das Europäische Parlament hat am 15. Januar ein Schlichtungsübereinkommen zum Beginn der stufenweisen Einstellung der Verwendung von Tieren für das Testen und die Vermarktung von kosmetischen Mitteln und ihren Bestandteilen gebilligt. Das Übereinkommen stellt die siebte Änderung an der Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG dar. Das Hauptziel der Richtlinie besteht in der Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel im Hinblick auf eine Verbesserung des Wohlergehens der Tiere, ohne Gefährdung der Verbrauchersicherheit und des Schutzes der menschlichen Gesundheit. Die Richtlinie fordert die Europäische Kommission auf, Zeitpläne für das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln festzulegen. Ein Test- und Vermarktungsverbot wird innerhalb von sechs Jahren für Bereiche in Kraft treten, in denen alternative Methoden zum Testen von Kosmetika zur Verfügung stehen. Im Falle von Tests, für die keine Alternative zur Verfügung steht, wie beispielsweise die Toxizität bei wiederholter Verabreichung, die Reproduktionstoxizität und die Toxikokinetik, wird jedoch ein Vermarktungsverbot zehn Jahre ab Inkrafttreten dieser Richtlinie wirksam. Die Europäische Kommission begrüßte das Schlichtungsübereinkommen sehr. "Die gefundene Lösung bietet einen echten Vorteil für das Wohlergehen der Tiere, während sie den Gesundheitsschutz der Verbraucher sowie unsere internationalen Verpflichtungen wahrt", sagte Erkki Liikanen, Europäisches Kommissionsmitglied für Unternehmen und die Informationsgesellschaft, als Reaktion auf das Übereinkommen. In dem genehmigten Text gibt es auch spezifische Bestimmungen für die Etikettierungsanforderungen für 26 allergene Substanzen und die Verbesserung der Sicherheitsanforderungen für Produkte für Kinder und die Intimpflege. Das Übereinkommen sieht außerdem vor, dass auf Produktetiketten ein "Verfallsdatum nach dem Öffnen", das Datum, bis zu dem ein Produkt nach Anbruch aufgebraucht sein sollte, eingeführt wird. Außerdem wird ein Verbot für bestimmte Substanzen durchgesetzt, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden. Liikanen stellte den Standpunkt der Kommission klar: "Für die Kommission ist eines der Schlüsselelemente der zu schaffende Anreiz für die Entwicklung alternativer Methoden und die Verbesserung des Validierungsverfahrens." Die Richtlinie fordert, dass alternative Testmethoden auf Gemeinschaftsebene validiert und angenommen oder als vom Europäischen Zentrum für die Validierung von Alternativmethoden (European Centre for Validation of Alternative Methods - ECVAM) wissenschaftlich validiert angenommen werden müssen. Das ECVAM gehört zum Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission. Liikanen beschrieb die Vorschriften zur obligatorischen Verwendung sämtlicher alternativer Methoden zum frühstmöglichen Zeitpunkt unmittelbar nach der wissenschaftlichen Validierung als "[...] eine gute Verbesserung für das Wohlergehen der Tiere und ein klares politisches Signal." Die Richtlinie fordert außerdem eine bessere Koordinierung der Ressourcen auf Gemeinschaftsebene, um zum Ausbau der wissenschaftlichen Kenntnisse beizutragen, die für die Entwicklung alternativer Methoden unerlässlich sind. Betont wird insbesondere das Sechste Rahmenprogramm (RP6) als ein Instrument zur "Förderung der Forschung und Entwicklung neuer tierversuchsfreier alternativer Methoden". Liikanen betonte, dass es notwendig sei, dass die Europäische Union "eine führende Rolle bei der Förderung der Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen auf internationaler Ebene spielt". Die Richtlinie fördert außerdem die Anerkennung der von der EU entwickelten alternativen Versuchsmethoden durch Drittstaaten. Derartige Maßnahmen sollten "unter gebührender Berücksichtigung der Entwicklung der Validierung innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Organisation for Economic Cooperation and Development - OECD]" durchgeführt werden. Es wird erwartet, dass der Rat der Minister dem Beispiel des Parlaments folgen und das Verbot Ende Januar 2003 formell genehmigen wird.

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