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Inhalt archiviert am 2023-01-13

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Konferenz fordert gemeinsame Zuständigkeit für die Raumfahrt im EU-Vertrag

Die Teilnehmer an einer Konferenz über die internationale Dimension der zukünftigen europäischen Raumfahrtpolitik am 2. und 3. Juni in Prag wiesen erneut darauf hin, dass die Raumfahrt im Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents ausdrücklich erwähnt werden müsse. "Besitzt...

Die Teilnehmer an einer Konferenz über die internationale Dimension der zukünftigen europäischen Raumfahrtpolitik am 2. und 3. Juni in Prag wiesen erneut darauf hin, dass die Raumfahrt im Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents ausdrücklich erwähnt werden müsse. "Besitzt Europa überhaupt ein Stück Weltraum, wenn der Weltraum im Vertrag nicht genannt wird?", fragte Jan Kolár, der Leiter des tschechischen Amts für Raumfahrtaktivitäten. Zahlreiche Beteiligte hatten gehofft, dass die Raumfahrt in der europäischen Verfassung den gemeinsamen Zuständigkeiten zugeordnet würde. Jean-Luc Dehaene, der stellvertretende Vorsitzende des Europäischen Konvents, hatte bereits im März gesagt, er erwarte, dass das Dokument die Raumfahrt ausdrücklich erwähnt. "Jeder weiß, dass es einen Bereich gibt, in dem Europa nur durch die Bündelung der Kräfte vorankommt: die Raumfahrt", sagte er. Im Verfassungsentwurf vom 28. Mai heißt es jedoch lediglich: "In den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt ist die Union nur für die Durchführung von Maßnahmen - insbesondere von Programmen - zuständig, ohne dass die Ausübung dieser Zuständigkeit zur Folge haben könnte, dass den Mitgliedstaaten die Ausübung ihrer Zuständigkeiten verwehrt ist." Im Gegensatz dazu enthielt der vorläufige Verfassungsentwurf den expliziten Verweis auf die Raumfahrt, den Dehaene ansprach, denn die "Weltraumforschung" wurde als eines der Ziele der Union genannt. Luc Tytgat, Leiter des Referats "Weltraumpolitik" bei der Europäischen Kommission, betonte am 2. Juni erneut, die Kommission sei der Ansicht, dass die Raumfahrt "eine gemeinsame Zuständigkeit der EU" darstellen sollte, und fügte hinzu: "Es wäre hilfreich, wenn der Konvent dies bestätigen könnte." Die Festlegung von Zuständigkeiten in der Verfassung erscheint vielleicht etwas verfrüht, denn bisher wurde noch keine Vereinbarung getroffen, die das neue, engere Verhältnis zwischen der EU und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) regelt. "Was noch fehlt, ist ein System, dass die Rollen der Hauptbeteiligten im Raumfahrtbereich klar definiert", sagte Kolár. Mehrere Redner wiesen darauf hin, dass die Partnerschaft zwischen der EU und der ESA angesichts der bevorstehenden Erweiterung umso dringender einer Regelung bedarf. "Der Beitritt der neuen Mitgliedstaaten macht eine Regelung nur noch notwendiger. Sie müssen ein kohärentes System vorfinden, damit sie ihr beträchtliches Fachwissen in einer neuen Weise einsetzen können", sagte Reinhard Loosch nach dem Prager Treffen. Es gab jedoch auch abweichende Meinungen, wie etwa die von Eduard Kusnjetsow, dem stellvertretenden Generaldirektor der ukrainischen Raumfahrtbehörde. Zwar befürwortet er die Integration, doch Kusnjetsow forderte die einzelnen Länder gleichzeitig auf, nicht politische Entscheidungen abzuwarten, bevor sie mit der Zusammenarbeit beginnen. "Andernfalls geraten wir viele Jahre in Rückstand und laufen Gefahr, dass Europa das Schlusslicht ist", sagte er.

Länder

Österreich, Belgien, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Ukraine, Vereinigtes Königreich

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