Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2023-01-13

Article available in the following languages:

Mitteilung skizziert Maßnahmen für die umfassende Einführung und Nutzung elektronischer Behördendienste in Europa

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der die Hindernisse, die zurzeit noch die umfassende Einführung und Nutzung elektronischer Behördendienste verhindern, untersucht und Maßnahmen zur Überwindung dieser Hindernisse vorgeschlagen werden. Die Mitteilun...

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der die Hindernisse, die zurzeit noch die umfassende Einführung und Nutzung elektronischer Behördendienste verhindern, untersucht und Maßnahmen zur Überwindung dieser Hindernisse vorgeschlagen werden. Die Mitteilung stellt eine Reaktion auf die immer dringlichere Modernisierung der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft dar, damit Europa wettbewerbsfähiger und dynamischer wird und mehr und bessere Arbeitsplätze entstehen können, gleichzeitig aber auch für einen größeren sozialen Zusammenhalt gesorgt ist. Dem öffentlichen Sektor wird eine herausragende Rolle in diesem Prozess zugemessen. Das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied Erkki Liikanen erklärte: "Europa braucht einen öffentlichen Sektor, der das Wachstum der europäischen Wirtschaft fördert, Dienstleistungen für alle von hoher Qualität bereitstellt und das Mitwirken an der Demokratie verstärkt." Die Mitteilung berichtet über das derzeitige Angebot an elektronischen Behördendiensten und stellt fest, dass alle europäischen Länder in den letzten Jahren E-Government-Pläne und -strategien entwickelt haben. Bei der Online-Verfügbarkeit öffentlicher Dienste wurden ebenfalls beträchtliche Fortschritte erzielt. Um die umfassende Einführung solcher Dienste zu gewährleisten, heißt es in der Mitteilung, müsse erst eine Reihe grundlegender Probleme gelöst werden. Bei den Bereichen, in denen der Mitteilung zufolge dringende Maßnahmen geboten sind, handelt es sich um die Verwirklichung des allgemeinen Zugangs zu öffentlichen Diensten und die Verfügbarkeit der Dienste, den Schutz der personenbezogenen Daten, die Authentifizierung und das Identitätsmanagement, die Harmonisierung der Vorschriften über die Nutzung und Verbreitung von Daten des öffentlichen Sektors, die Regulierung des öffentlichen Beschaffungswesens, die Entwicklung europaweiter Dienste und die Interoperabilität. Neben den Hindernissen werden in der Mitteilung jedoch gleichzeitig Maßnahmen beschrieben, mit denen die Lage verbessert werden könnte. So sollten z.B. neue, hochmoderne Formen der Interaktivität öffentlicher Dienste auf der Grundlage von Breitbandtechnik und plattformübergreifendem Zugang sowie bessere Datenschutzmechanismen auch in der Forschung und Entwicklung der EU thematisiert sowie in Pilotprojekten und Durchführungsprogrammen berücksichtigt werden. Was das öffentliche Beschaffungswesen anbelangt, betont die Mitteilung, wie wichtig ein Gemeinschaftsansatz ist, um einer möglichen Zersplitterung des Beschaffungsmarktes auf Grund miteinander unvereinbarer elektronischer Beschaffungssysteme und -normen in Europa zuvorzukommen. Weiter heißt es in der Mitteilung: "Die Kommission erwägt, 2004 einen umfassenden Drei-Jahres-Aktionsplan vorzuschlagen, der die Umsetzung der neuen Bestimmungen zum elektronischen öffentlichen Beschaffungswesen flankieren soll." Diese Maßnahmen sollen durch zwei horizontale Aktionen ergänzt werden, nämlich den verstärkten Austausch vorbildlicher Praktiken in verschiedenen E-Government-Bereichen und die Nutzbarmachung der entsprechenden Investitionen in Europa.

Mein Booklet 0 0