CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2023-01-20

Article available in the following languages:

Laut Aussage der Europäischen Gruppe für Ethik bietet der heutige wissenschaftliche Kenntnisstand keine Rechtfertigung für kommerzielle Nabelschnurblutbanken

Die Europäische Gruppe für Ethik (EGE) hat eine Stellungnahme verabschiedet, in der die Legitimität von kommerziellen Nabelschnurblutbanken aufgrund der mangelnden wissenschaftlichen Rechtfertigung eines solchen Dienstes in Frage gestellt wird. Die Stellungnahme war von Kommi...

Die Europäische Gruppe für Ethik (EGE) hat eine Stellungnahme verabschiedet, in der die Legitimität von kommerziellen Nabelschnurblutbanken aufgrund der mangelnden wissenschaftlichen Rechtfertigung eines solchen Dienstes in Frage gestellt wird. Die Stellungnahme war von Kommissionspräsident Romano Prodi als Reaktion auf die gegenüber werdenden Eltern abgegebenen Versprechen hinsichtlich der Vorteile der Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut angefordert worden. Eltern wird gesagt, das eingelagerte Blut könne genutzt werden, um einige Krankheiten, an denen das Kind oder ein anderes Familienmitglied erkrankt, zu behandeln. Sie werden entsprechend aufgefordert, Nabelschnurblut entgeltlich einlagern zu lassen. Die EGE wurde gebeten, eine Stellungnahme zu der wissenschaftlichen Korrektheit dieser Behauptungen abzugeben. Nabelschnurblutzellen werden seit 1988 zu Transplantationszwecken bei Patienten mit Erkrankungen des Blut- und Immunsystems eingesetzt. Das Nabelschnurblut stammt normalerweise aus öffentlichen oder nicht kommerziellen Blutbanken, in denen Blut von freiwilligen Spendern gesammelt wird. Da die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit einer Transplantation in den ersten 20 Lebensjahren auf etwa eins zu 20.000 geschätzt wird und noch nicht bekannt ist, ob die Zellen nach 15 Jahren Lagerung noch verwendbar sind, stellt die EGE die Legitimität kommerzieller Nabelschnurblutbanken in Frage. Bei Nabelschnurblut handelt es sich um eine Quelle für Stammzellen. Doch obgleich derzeit viel Forschung über die Verwendung von Stammzellen betrieben wird, gibt es bis jetzt noch keinen klaren Nachweis über den Nutzen dieser Zellen für die regenerative Medizin. Die EGE schlussfolgert daher, dass "die Legitimität von kommerziellen Nabelschnurblutbanken für die autologe Verwendung in Frage gestellt werden muss, da diese entgeltlich einen Dienst anbieten, der derzeit noch keinen echten Nutzen im Hinblick auf therapeutische Möglichkeiten bringt." Einige Mitglieder der EGE möchten daher, dass derartige Unternehmen verboten werden. Die Stellungnahme gibt jedoch die Haltung der Mehrheit der Mitglieder wieder, so dass erklärt wird, dass "die Aktivitäten dieser Banken gebremst werden müssen, ein striktes Verbot jedoch eine unzulässige Einschränkung der unternehmerischen Freiheit sowie der Wahlfreiheit von Einzelnen/Paaren darstellen würde." In der Stellungnahme wird zudem empfohlen, dass man für den Fall der Zulässigkeit kommerzieller Nabelschnurblutbanken die zur Zahlung bereiten Kunden mit umfassenden Informationen versorgen müsse. Diese Informationen müssen die Tatsache umfassen, dass "die Wahrscheinlichkeit, dass die Probe für die Behandlung des eigenen Kindes verwendet wird, derzeit sehr gering ist, dass die zukünftigen therapeutischen Möglichkeiten stark hypothetischer Natur sind und dass es bis jetzt keinen Hinweis darauf gibt, dass die derzeitige Forschung zu einer spezifischen therapeutischen Anwendung der eigenen Nabelschnurblutzellen führen wird", erklärt die EGE. Bei einem Ausblick in die Zukunft wird in der Stellungnahme betont, dass in dem Fall, in dem die Wissenschaft eines Tages erkennen lässt, dass die Verwendung der eigenen Nabelschnurblutzellen von Wert sein könnte, die Einlagerung den kommerziellen Banken aus der Hand genommen und in staatliche Hände gelegt werden müsse, um für alle einen gerechten Zugang zu Gesundheitsleistungen sicherzustellen.

Verwandte Artikel