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Inhalt archiviert am 2023-03-01

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Kommission möchte das Europäische Institut für Technologie als Netzwerk gestalten

Die Europäische Kommission hat eine Informationsmitteilung veröffentlicht, in der sie ihre ersten Ideen zur Einrichtung eines Europäischen Instituts für Technologie (EIT) darlegt. Sie argumentiert, dass ein Netzwerk bestehender Institutionen der Schaffung einer neuen Instituti...

Die Europäische Kommission hat eine Informationsmitteilung veröffentlicht, in der sie ihre ersten Ideen zur Einrichtung eines Europäischen Instituts für Technologie (EIT) darlegt. Sie argumentiert, dass ein Netzwerk bestehender Institutionen der Schaffung einer neuen Institution vorzuziehen sei. Der EIT-Vorschlag war eine der Empfehlungen, die die Kommission in ihrer Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie gab. Er ist eine Reaktion darauf, dass Europa bei der Schaffung und Anwendung neuen Wissens hinter seinen Wettbewerbern, den USA und Asien, zurückbleibt. In einer Einführung zu der Informationsmitteilung schreibt das Kommissionsmitglied für allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und Mehrsprachigkeit Ján Figel': "Ich bin überzeugt, dass der Versuch, eine neue Institution in Europa zu schaffen, nicht die richtige Lösung wäre. Europa verfügt mit seinen bereits bestehenden Hochschulen über ausreichendes Potenzial, doch dieses Potenzial muss mobilisiert und geteilt werden. Aus diesem Grund wird im vorliegenden Dokument ein Netzwerk-Ansatz skizziert, der auf 5 bis 6 der besten Hochschulen in Europa beruht." Das EIT würde dann versuchen, vier Hauptziele zu erreichen: Erstklassige Bildung zu bieten und die besten Studierenden anzulocken, zu einem anerkannten Zentrum erstklassiger Forscher und Forschung zu werden, die Qualität der Forschung und des Forschungsmanagements in Europa zu verbessern sowie den Wissenstransfer und die Innovation zu steigern. Bezüglich der Struktur stellt sich die Kommission eine vernetzte Institution vor, die auf etwa sechs der besten Hochschulen in der EU beruht, diese aber nicht übernimmt. Fünf von ihnen würden jeweils einen Hauptbereich der EIT-Arbeit koordinieren - Biowissenschaften und Biotechnologie, Chemie und Werkstoffwissenschaft usw. - und die sechste, und vielleicht wichtigste, wäre dafür zuständig, dass das vernetzte EIT funktioniert. Um die Wirkung des EIT zu verstärken, schlägt die Kommission vor: "Jede der Hochschulen wäre das Herz eines weiteren Netzwerks assoziierter Partner - sodass der Mehrwert des EIT in der gesamten Europäischen Union spürbar wird." Das EIT würde die Einrichtungen der Hochschulen, aus denen es besteht, auf Vollkostenbasis nutzen, einige ihrer Studierenden aufnehmen, Forschung durchführen, seine eigenen Abschlüsse verleihen und vollständige wissenschaftliche und administrative Unabhängigkeit erhalten. Der zentrale "Knotenpunkt" des Netzwerks würde indessen über alle Funktionen einer tatsächlichen Hochschule verfügen. Er würde seine eigene interdisziplinäre Arbeit durchführen, soweit erforderlich mit anderen Knotenpunkten zusammenarbeiten, effektive Kommunikation und Austausch zwischen ihnen garantieren und die zentralen Funktionen des Netzwerks erfüllen sowie das EIT nach außen hin vertreten. Die Kommission sieht vor, dass die Auswahl der Institutionen, die das EIT bilden, auf der Grundlage eines Aufrufs zur Interessenbekundung erfolgt. Die Auswahl würde nach akademischen Spitzenleistungen, angebotenen Einrichtungen und Erfahrung im jeweiligen Arbeitsbereich erfolgen. Eine hochrangige Jury aus führenden internationalen Wissenschaftlern könnte der Kommission eine Empfehlung geben und diese träfe dann die endgültige Entscheidung. Obwohl es in dem Dokument heißt, dass es noch zu früh für detaillierte Vorschläge zur Verwaltung sei, wird darin argumentiert: "Es ist klar, dass das EIT wirkliche Autonomie braucht, wenn es die gesetzten Ziele erreichen soll. [...] Es kann nicht an Beamtenbestimmungen (auf europäischer oder nationaler Ebene) gebunden sein, noch dürfte es nationalen Kontrollen von Hochschulen unterliegen." Die Institution wäre jedoch gegenüber ihren Sponsoren aus dem privaten Sektor für die Nutzung der von ihnen zur Verfügung gestellten Mittel rechenschaftspflichtig und auch gegenüber der Kommission für die Gemeinschaftsförderung, die sie von ihr erhält. Sie hätte alle drei Jahre eine strategische Rechenschaftspflicht gegenüber dem Rat und dem Parlament. Schließlich meint die Kommission zu der überaus wichtigen Kostenfrage, dass die Institution "erhebliche finanzielle Mittel" benötige. "Diese Finanzierung muss zu einem noch festzulegenden Anteil aus EU-Ressourcen erfolgen und mit Mitteln aus den Mitgliedstaaten sowie privater Finanzierung im Rahmen von wettbewerbsfähigen Finanzierungsbedingungen gekoppelt werden", heißt es abschließend in dem Dokument.

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