Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch Deutsch
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2023-03-01

Article available in the following languages:

Kommission fordert Erklärung für Import von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Mais

Bt10, eine von dem Schweizer Biotechnologieunternehmen Syngenta hergestellte gentechnisch veränderte Maissorte, wurde in einige europäische Länder importiert, obwohl Bt10 in der EU nicht zugelassen ist. Die Europäische Kommission verlangt von Syngenta und den US-amerikanisch...

Bt10, eine von dem Schweizer Biotechnologieunternehmen Syngenta hergestellte gentechnisch veränderte Maissorte, wurde in einige europäische Länder importiert, obwohl Bt10 in der EU nicht zugelassen ist. Die Europäische Kommission verlangt von Syngenta und den US-amerikanischen Behörden nun umfassende Informationen darüber, wie bis zu zehn Kilo des Bt10-Saatguts versehentlich als Bt11 für Forschungszwecke nach Frankreich und Spanien exportiert werden konnten. Bt11 wurde 1998 von der EU zur industriellen Verarbeitung, vor allem für Futtermittel, genehmigt. Im Gegensatz zu Bt11 enthält Bt10 allerdings ein Gen, welches die Maissorte gegen eine wichtige Gruppe von Antibiotika resistent macht, und eine Genehmigung der EU für diese gentechnisch veränderte Maissorte steht noch aus. Obwohl der gesamte importierte nicht zugelassene Mais vernichtet wurde, ist die Kommission besorgt, dass seit 2001 schätzungsweise 1.000 Tonnen Bt10-Nahrungs- und Futtermittelprodukte über die Bt11-Exportkanäle in die EU gelangt sein könnten. "Die Europäische Kommission missbilligt die Tatsache, dass ein GVO, welches weder von der EU mit ihren umfassenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für GVO noch von einem anderen Land genehmigt ist, in die EU importiert wurde. In einem Schreiben an die US-Behörden fordern wir durch die Umsetzung angemessener Maßnahmen eine Gewährleistung, dass aktuelle und zukünftige Exporte von Mais in die EU keine GVO enthalten, die auf dem EU-Markt verboten sind, einschließlich Bt10", so Markos Kyprianou, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz. "Dieser Fall zeigt erneut, wie wichtig die umfassenden Rahmenbedingungen der Europäischen Union für die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO sind." Syngenta hat vergangenen Monat zugegeben, dass es gentechnisch veränderten Mais, welcher von den US-Behörden nicht zugelassen ist, versehentlich in die USA verkauft hat. Für die Maissorte wurde bisher noch keine Genehmigung erteilt, weil das wesentliche Protein der Bt10-Maissorte mit der Bt11-Reihe identisch ist. Die Kommission hat die USA aufgefordert, eine vollständige Risikobewertung von Bt10 und die Mengenangabe zu liefern, die nach Meinung der USA in die EU exportiert wurden. Darüber hinaus hat die Kommission Syngenta aufgefordert, genaue Angaben über die molekularen Merkmale von Bt10 und seine Unterschiede zu Bt11 sowie spezifische Feststellungsmethoden und adäquate Referenzmaterialen zur Rückverfolgung von Bt10 bereitzustellen. Außerdem wurde von Syngenta eine Bestätigung verlangt, dass alle Bt10-Pflanzen- und -Saatgutvorräte in den USA vernichtet oder aus dem Verkehr gezogen wurden. "Um sämtliche negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Tiergesundheit oder die Umwelt durch eine solche versehentliche Verwendung zu vermeiden, hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, angemessene Kontrollmaßnahmen umzusetzen, um das Eindringen von Bt10 in ihre Gebiete zu verhindern. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem über den Stand des abgeschlossenen und aktuellen einzelstaatlichen experimentellen Einsatzes von Bt11 informieren und notwendige Überwachungsmaßnahmen in den benachbarten Gebieten durchführen, in denen dieser Einsatz stattfand", so EU-Umweltkommissar Stavros Dimas abschließend.

Länder

Spanien, Frankreich