Kommission legt Zehn-Punkte-Plan zur Vereinfachung des RP7 vor
Eine Arbeitsunterlage der Europäischen Kommission legt einen Zehn-Punkte-Plan zur Vereinfachung der Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU fest. Wie in dem Dokument erläutert wird, sind die Rahmenprogramme aufgrund ihrer Ausweitung hinsichtlich Budget, Größe, Umfang und Anspruch immer komplexer geworden. Diese Entwicklung hat zu einer Vervielfachung der Arten von Instrumenten, der Anforderungen für die Einreichung und Berichterstattung sowie der Regeln für die Umsetzung geführt. Begleitet wurde dies von einer größeren finanziellen Unterstützung, einer größeren Anzahl an Teilnehmern und der Notwendigkeit interner und externer Kontrollen, um zu garantieren, dass die Mittel der Gemeinschaft sachgemäß verwendet werden. Obwohl bereits einige Schritte zur Vereinfachung unternommen wurden, ist die Beteiligung für Nicht-Verwaltungsfachleute und insbesondere für kleinere Akteure wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) immer noch komplex. Der Kommissar für Wissenschaft und Forschung Janez Potocnik hat sein Engagement für die Vereinfachung unterstrichen und bereits zur Einrichtung einer dienstübergreifenden Arbeitsgruppe der Kommission aufgerufen, um die Vorschläge für die Vereinfachung im Siebten Rahmenprogramm (RP7) voranzutreiben. Außerdem wurde ein Sounding Board eingerichtet, welches die Kommission dabei unterstützen soll, die Schwierigkeiten von KMU zu verstehen. Die neuen Vereinfachungsmaßnahmen stützen sich auf drei Prinzipien: Flexibilität, Rationalisierung und die Klärung von Rechten und Pflichten. Die zehn konkreten Maßnahmen, von denen einige noch in Übereinstimmung mit den Finanzbestimmungen für den Gesamthaushalt der EU überprüft werden müssen, beschäftigen sich mit einer Reihe von Verfahren, darunter Auswahl von Finanzierungssystemen, Kommunikation, Vorlage rechtlicher und finanzieller Informationen, Definition anrechenbarer Kosten, Auswahlverfahren, Ausweitung der Pauschalfinanzierung und Vorlagen für die Berichterstattung. Bezüglich der Nutzung von Instrumenten heißt es in der Unterlage: "Anstatt Instrumente fest vorzudefinieren, was ihre Ziele sowie ihren Inhalt angeht, und insbesondere hinsichtlich der Aktivitäten und der kritischen Masse, wird [...] vorgeschlagen, dass die verschiedenen Kategorien von Maßnahmen durch eine Reihe einfacher Finanzierungssysteme, die entweder einzeln oder in Kombination genutzt werden können, umgesetzt werden sollten." Um die Kommunikation zu verbessern und sicherzustellen, dass die wissenschaftliche Gemeinschaft die Ziele des RP7 und die Umsetzungsmodalitäten wirklich versteht, wird das Informationsmaterial klarer formuliert werden. Jargon und Akronyme sollen vermieden werden und alle Texte werden von externen Nutzern oder Kommunikationsexperten vor ihrer Veröffentlichung auf Verständlichkeit hin geprüft. Außerdem wird ein einziges Clearinghouse eingerichtet, um zu garantieren, dass von der Kommission herausgegebene Mitteilungen konsistent und einheitlich sind. Ein weiteres neues Verfahren sieht vor, dass die Teilnehmer ihre grundlegenden rechtlichen, administrativen und finanziellen Daten nur einmal vorlegen müssen - dann, wenn die betreffende Organisation erstmals am RP7 teilnimmt. Der Teilnehmer erhält dann eine persönliche Registriernummer, die für alle weiteren Beteiligungen am RP7 genutzt werden kann. Exzellenznetze sollen die Finanzierung erheblich vereinfachen. Unter dem RP7 wird der finanzielle Beitrag der EU nicht mehr auf der Erstattung anrechenbarer Kosten aus gemeinsamen Programmaktivitäten beruhen. Die geplante Lösung sieht die periodische Auszahlung eines festen Pauschalbetrags vor, die sich nach der Beurteilung des erzielten Fortschritts hinsichtlich der Umsetzung gemeinsamer Programmaktivitäten richtet.