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Inhalt archiviert am 2023-03-01

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Kommission treibt größere Barrierefreiheit von IKT voran

Die Kommission hat eine Mitteilung zu eAccessibility angenommen, die zum Ziel hat, die Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) so zu gestalten, dass sie für alle, besonders aber für behinderte und ältere Menschen, zugänglich sind. Laut der Mitteilu...

Die Kommission hat eine Mitteilung zu eAccessibility angenommen, die zum Ziel hat, die Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) so zu gestalten, dass sie für alle, besonders aber für behinderte und ältere Menschen, zugänglich sind. Laut der Mitteilung handelt es sich bei rund 15 Prozent der europäischen Bevölkerung um Menschen mit Behinderungen, von denen viele bei der Nutzung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen auf Hindernisse stoßen. Ältere Menschen haben in bestimmten Fällen ähnliche Probleme. Da bis 2030 30 Prozent der europäischen Bevölkerung über 60 Jahre alt sein werden, hält die Kommission es für äußerst wichtig, dass diese Produkte und Dienstleistungen so zugänglich wie möglich gemacht werden, um die Gefahr einer digitalen Ausgrenzung zu verhindern. "Der demografische Wandel in Europa stellt eine enorme soziale Herausforderung dar, zu deren Bewältigung [IKT] beitragen können", erläuterte die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. "Neue elektronische Geräte, Dienste und Technologien können eingesetzt und weiterentwickelt werden, um die Lebensqualität älterer Menschen zu heben, ihnen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen und ihnen zu helfen, mit ihren Erfahrungen und Talenten zu Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Überdies glaube ich, dass sich ein ganz neuer Markt für Produkte und Dienstleistungen, die für alle leichter zugänglich sind, entwickeln kann." Die Mitteilung berücksichtigt die Ergebnisse einer Anfang 2005 durchgeführten Online-Konsultation, bei der eine starke Unterstützung für Initiativen der EU zur Förderung von mehr Barrierefreiheit zum Ausdruck kam. Es gibt bereits eine Reihe von laufenden Maßnahmen auf EU-Ebene, die die eAccessibility verbessern sollen, darunter die Förderung europäischer Normen und eine "Design für alle"-Methodik sowie die Förderung von Forschungsprojekten, die innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln sollen. Viele Lösungen zielen jedoch noch auf einen kleinen Markt ab - im Wesentlichen Behinderte und in bestimmten Fällen ältere Menschen - und die Lösungsansätze sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Die Herausforderung besteht darin, sich von der Vorstellung zu lösen, dass der Markt für barrierefreie Produkte auf ältere und behinderte Menschen beschränkt ist, und stattdessen Unternehmen zu ermutigen, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die für die gesamte Bevölkerung zugänglich sind. Die Mitteilung der Kommission verfolgt das Ziel, auf freiwilliger Grundlage einen schlüssigen Ansatz bezüglich eAccessibility-Initiativen in den Mitgliedstaaten ebenso wie die Selbstregulierung der Wirtschaft zu fördern. Um diese Ziele zu erreichen, wird in der Mitteilung vorgeschlagen, drei Ansätze zu nutzen, die bisher in Europa noch nicht weitreichend verfolgt werden: Anforderungen an die Barrierefreiheit bei öffentlichen Aufträgen, Zertifizierung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen sowie bessere Nutzung bestehender Rechtsvorschriften. Der erste Punkt impliziert, dass öffentliche Behörden in Europa in ihren Anforderungen festschreiben, dass alle von ihnen eingekauften IKT-Produkte und -Dienstleistungen barrierefrei sind. Da öffentliche Aufträge 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Europa ausmachen, geht die Kommission davon aus, dass ein solcher Schritt einen größeren Markt für barrierefreie IKT schaffen würde. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Entwicklung und Einführung von Zertifizierungsregelungen für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zur Orientierung der Kunden dienen und eine gebührende Anerkennung der Bemühungen von Herstellern und Dienstleistern darstellen könnte. Schließlich wird die Kommission prüfen, wie die EU-Gesetzgebung zur Durchsetzung der eAccessibilty genutzt werden kann, so z. B. die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die Richtlinie zu Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten und die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Kommission betrachtet die Förderung der eAccessibility als "gesellschaftliche, ethische und politische Verpflichtung". Die Mitteilung soll die Mitgliedstaaten und die Industrie ermutigen, Initiativen auf freiwilliger Basis zu ergreifen. Gleichzeitig wird die Kommission in den kommenden beiden Jahren weiterhin das Bewusstsein für dieses Thema stärken und Erfahrungsberichte sammeln. Im Jahr 2007 soll eine Bewertung der in der Mitteilung vorgeschlagenen Ansätze erfolgen. Abhängig von einer Folgenabschätzung kann die Kommission falls notwendig die Einführung neuer Rechtsvorschriften zur Förderung der Barrierefreiheit in Erwägung ziehen. Diese Arbeiten, so heißt es in der Schlussfolgerung der Mitteilung, werden zu der bereits für 2008 angekündigten europäischen Initiative zum Thema eInclusion beitragen.

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