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Kommissarin Kroes gibt Pläne zur Verbesserung der Vorschriften für staatliche Innovationsbeihilfen bekannt

Am 21. September hat die Europäische Kommission ein Konsultationspapier zu Maßnahmen zur Förderung der Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) veröffentlicht. In dem Papier werden die konkreten Vorstellungen der Kommission, wie Innovation und Forschung in KMU d...

Am 21. September hat die Europäische Kommission ein Konsultationspapier zu Maßnahmen zur Förderung der Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) veröffentlicht. In dem Papier werden die konkreten Vorstellungen der Kommission, wie Innovation und Forschung in KMU durch Vorschriften zu staatlichen Beihilfen gestärkt werden können, dargelegt - eine der Hauptzielsetzungen, um die Ziele der neu belebten Lissabon-Strategie zu erreichen. Die Vorschläge sollen zur Gründung und Expansion innovativer Start-up-Unternehmen ermutigen und die Verfügbarkeit von Risikokapital in Europa durch Subventionen und Steuererleichterungen fördern. Wettbewerbskommissarin Kroes erklärte: "Wirksamer Wettbewerb ist zwar das beste Mittel, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu stärken, aber auch staatliche Beihilfen können hierzu einen sehr nützlichen Beitrag leisten." In dem Konsultationspapier heißt es: "Innovationen können in manchen Fällen durch staatliche Beihilfen effizient gefördert werden, wenn diese Beihilfen Marktdefizite, die den Innovationsprozess behindern, korrigieren, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren." In der Mitteilung werden allgemeine Grundsätze für die Genehmigung von staatlichen Innovationsbeihilfen festgelegt: das erste Kriterium ist, dass die Beihilfemaßnahme auf ein konkretes festgestelltes Marktversagen ausgerichtet sein muss. Zum Zweiten muss bewiesen werden, dass die Beihilfe das am besten geeignete Instrument ist, wobei zu berücksichtigen ist, dass mitunter strukturpolitische oder gesetzgeberische Maßnahmen besser geeignet sein können. Des Weiteren sollte von der Beihilfe ein Anreizeffekt für weitere innovative Tätigkeiten ausgehen und sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihr verfolgten Ziel stehen. Schließlich müssen sich Wettbewerbsstörungen und Auswirkungen auf den Handel in Grenzen halten, damit die Beihilfe nicht dem allgemeinen Interesse zuwiderläuft. Es werden sechs konkrete Vorschläge erörtert, wie innovative Tätigkeiten durch staatliche Beihilfen gefördert werden könnten: - Förderung der Gründung innovativer neuer Unternehmen; - flexiblere Regelung für Risikokapital-Beihilfen; - Ausweitung der bestehenden FuE-Beihilfenregelung, sodass staatliche Beihilfen für KMU genehmigt werden können, die innovativ tätig sind, und z.B. Prototypen erstellen; - Fördermittel für KMU für die Inanspruchnahme von Innovationsmittlern wie Unternehmensberater, Trainer und Anbieter von Datenbanken; - Fördermittel für KMU für die Einstellung hoch qualifizierter Forscher und Ingenieure sowie für den Personalaustausch mit Hochschulen und Großunternehmen; - Förderung der Entwicklung von Kompetenzzentren für Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse. Das Papier soll die Stellungnahmen aller beteiligten Kreise zu einer Reihe von konkreten Maßnahmen einholen, für die die Kommission Beihilfen gemäß konkreten Vorschriften und Kriterien genehmigen könnte. Auf Grundlage der Konsultation werden neue Bestimmungen, einschließlich Vorschriften zur Erhöhung der Rechtssicherheit, neuer Fördermöglichkeiten für Innovation, Kriterien für eine effizientere Ausrichtung der Beihilfen und einer Vereinfachung des Rechtsrahmens, in die bestehenden Beihilfevorschriften integriert werden. Diese Bestimmungen sollen nicht nur das Genehmigungsverfahren in den Mitgliedstaaten, die sie anwenden, beschleunigen, sondern auch dazu beitragen, dass die Mitgliedstaaten öffentliche Mittel effektiver nutzen. UEAPME, die Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe, begrüßte die ersten Vorschläge zur von der Kommission angekündigten Reform der Vorschriften für staatliche Innovationsbeihilfen. In einer Pressemitteilung erklärte Gerhard Huemer, UEAPME-Direktor für Wirtschafts- und Steuerpolitik: "Die Vorschläge zur Reform der Vorschriften über staatliche Innovationsbeihilfen zeigen, dass die Kommission verstanden hat, dass besonders für kleine Unternehmen Innovation nicht nur FuE bedeutet. Innovation ist ein sehr viel breiteres Konzept, durch das Unternehmen ihre Kapazitäten, Ideen, Produkte und Märkte entwickeln." Die Kommission hat in dem Konsultationspapier deutlich gemacht, dass staatliche Beihilfen nicht die Antwort auf alle Wettbewerbs- oder Innovationsprobleme in Europa sind. "Bei der Gestaltung effizienter Regelungen zur Förderung der Innovation in der EU sollte dem Erhalt des Wettbewerbs oberste Priorität gelten. In einem funktionierenden Markt schafft Wettbewerb Anreize für Unternehmen, in Wissen und Innovation zu investieren, da ihnen diese Investitionen zu Wettbewerbsvorteilen und Gewinnen verhelfen", erläutert sie.

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