Kommission gibt grünes Licht für staatliche Beihilfemaßnahmen des VK zur Unterstützung von Innovation
Die Europäische Kommission hat das britische Erfindungs- und Innovationsprogramm NESTA, einen Risikokapitalfonds von 35,3 Mio. Euro, zugelassen, der neu gegründete innovative Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) im Vereinigten Königreich unterstützt. Der Beschluss steht im Einklang mit der Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen und Risikokapital, der Maßnahmen zur Förderung des Wachstums von Risikokapitalmärkten angeht. Diese Genehmigung kann als Nachweis für das Engagement der Kommission gesehen werden, den Zugang dieser Unternehmen zu Gründungs- und Startkapital zu erleichtern und so die Innovationstätigkeit zu fördern. Das für die Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsmitglied Neelie Kroes erklärte: "Durch die Genehmigung dieser Maßnahme haben wir gezeigt, dass die Kontrolle der staatlichen Beihilfen eine aktive Rolle bei der Innovationsförderung spielen kann. Eine starke europäische Wirtschaft braucht ein dynamisches Unternehmensumfeld, in dem neue und innovative Unternehmen wachsen und gedeihen können. Junge Unternehmen haben frische Ideen und generieren Wissen, Wachstum und Arbeitsplätze." Die Vereinbarkeit der Maßnahme mit den beihilferechtlichen Vorschriften des EG-Vertrags basiert auf der Tatsache, dass die Maßnahme dazu beiträgt, den Mangel an Eigenkapital, der für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ihrer Gründungs- und Anlaufphase bezeichnend ist, zu überwinden. Darüber hinaus sind die potenziellen negativen Auswirkungen dieser Maßnahme auf Handel und Wettbewerb sehr begrenzt; sie halten sich in einem vertretbaren Rahmen und sind notwendig, um die Ziele dieses Programms zu erreichen, so die Schlussfolgerung der Kommission in ihrer Bewertung. Das britische NESTA-Programm (National Endowment for Science, Technology and the Arts) wurde durch einen Beschluss des Parlaments im Jahr 1998 zur Förderung der Maximierung des kreativen und innovativen Potenzials des Landes ins Leben gerufen. NESTA errichtet einen Risikokapitalfonds, der neu gegründeten innovativen Klein- und Kleinstunternehmen, denen es an Finanzierungsmöglichkeiten mangelt, Eigenkapital und Quasi-Eigenkapital zur Verfügung stellt. Die Eigenkapitallücke entsteht, weil sich diese KKU häufig noch in einem Stadium befinden, in dem sich ihr Konzept noch bewähren muss und in dem sich private Anleger noch in Investitionszurückhaltung üben. Der Fonds verfolgt bei seinen Investitionen einen zweigleisigen Ansatz. Er kann in einem ersten Schritt für Anschubinvestitionen von bis zu 217.000 Euro ohne private Beteiligung, jedoch auf einer grundsätzlich gewinnorientierten Basis, in Anspruch genommen werden. Alle in der zweiten Stufe erfolgenden Folgeinvestitionen werden unter Einbeziehung privater Investoren getätigt und unterliegen exakt denselben Bedingungen. Durch diese Struktur werden KMU für Business Angels und andere Frühphasen-Kapitalgeber interessant und erhöht sich die Chance der Unternehmen, Folgefinanzierung aus privaten Quellen zu erlangen, wodurch sich die Unterstützung des öffentlichen Sektors verringert. Ende September veröffentlichte die Europäische Kommission ein Konsultationsdokument zu Maßnahmen zur Förderung von Innovation in KMU. In der Mitteilung werden die konkreten Ideen der Kommission zu Möglichkeiten zur Verstärkung der Innovation und Forschung innerhalb KMU durch beihilferechtliche Vorschriften - ein Schlüsselziel für das Erreichen der Ziele des Neustarts der Strategie von Lissabon - herausgestellt. Die Vorschläge sollen die Gründung und Entwicklung innovativer Startup-Unternehmen fördern und die Verfügbarkeit von Risikokapital in Europa durch Beihilfen und Steuerbefreiungen erhöhen.