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Inhalt archiviert am 2023-03-01

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Politische Einigung über neues EU-Chemikalienrecht erzielt

Nach zwei Jahren intensiver Debatte hat der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" am 13. Dezember eine politische Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) erzielt. Die neue EU-Verordnung REAC...

Nach zwei Jahren intensiver Debatte hat der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" am 13. Dezember eine politische Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) erzielt. Die neue EU-Verordnung REACH wird 40 bestehende Rechtsakte ersetzen und ein einziges integriertes System für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe schaffen. REACH gewährleistet, dass die bestehenden Informationslücken in Bezug auf die gefährlichen Eigenschaften von rund 30.000 Chemikalien geschlossen werden. Das Gesetz stellt darüber hinaus sicher, dass die notwendigen Informationen über die sichere Verwendung der Stoffe entlang der gesamten industriellen Lieferkette weitergegeben und so die Risiken für Arbeiter, Verbraucher und Umwelt verringert werden. REACH sieht eine Umkehr der Beweislast vor, das heißt, nicht mehr den Behörden sondern den Herstellern und Importeuren der Stoffe obliegt es, die erforderlichen Informationen bereitzustellen und effektive Maßnahmen zum Risikomanagement zu ergreifen. Der Rat unterstützte den vom Europäischen Parlament verabschiedeten Kompromiss über die Registrierungsverfahren, der die Anzahl der zu überprüfenden Chemikalien von 30.000 auf etwa 12.500 reduzieren wird. Die Minister unterstützten auch den Austausch von Daten, damit Doppelversuche, einschließlich Tierversuche, minimiert werden. Im Mittelpunkt der Debatte standen die Themen "Zulassung" und "Ersatz". Während einige Delegationen die Bedeutung wirkungsvoller Anreize oder sogar einer Verpflichtung zum Ersatz gefährlicher Stoffe betonten, zeigten sich andere Delegationen besorgt über die Auswirkungen auf die Industrie, wenn zu strenge Zulassungsbedingungen verabschiedet werden. Die Einigung des Rates zielt auf ein Gleichgewicht zwischen diesen beiden Positionen ab. Der Vorschlag sieht vor, dass im Falle von persistenten, bioakkumulativen und toxischen (PBT) oder sehr persistenten und sehr bioakkumulativen (vPvB) Stoffen keine Zulassungen aufgrund von angemessener Kontrolle erteilt werden sollen. Das Parlament schlug eine Überprüfung der Zulassung innerhalb von fünf Jahren vor, die Minister dagegen forderten eine individuelle Überprüfung von Fall zu Fall. Unternehmen, die eine Zulassung gefährlicher Stoffe beantragen, so die Minister, müssen nicht nur nachweisen, dass die Risiken angemessen kontrolliert werden können, sie müssen auch Informationen zu möglichen Alternativen bereitstellen. Der Rat genehmigte auch die Einrichtung einer neuen Europäischen Agentur für chemische Stoffe mit Sitz in Helsinki, Finnland. Diese Behörde wird eine entsprechende Datenbank einrichten und die Registrierung der Stoffe verwalten. Sie wird auch maßgeblich an der Bewertung und Zulassung der Chemikalien beteiligt sein. Die Europäische Kommission hat die politische Einigung im Rat begrüßt. Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission und für Unternehmen und Industrie zuständig, sagte: "Mit dieser Einigung endet eine lange Zeit der Ungewissheit für die Industrie; nun kann sie anfangen zu planen, wie sie die anspruchsvollen neuen Anforderungen erfüllt. Die Einigung des Rates stellt einen vernünftigen Kompromiss dar. Damit ist es uns gelungen, REACH wirkungsvoller und zugleich praktikabler zu gestalten. Zudem haben wir es geschafft, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu bewahren und - was von entscheidender Bedeutung ist - die Belastung der kleinen und mittleren Unternehmen zu verringern." Umweltkommissar Stavros Dimas fügte hinzu: "Diese Einigung bedeutet eine enorme Verbesserung beim Gesundheits- und Umweltschutz. Dadurch werden chemikalienbedingte Erkrankungen zurückgehen, und Verbraucher und Anwender können anhand stichhaltiger Informationen entscheiden, welchen Stoffen sie sich aussetzen wollen und welchen nicht. Außerdem wird davon ein Innovationsschub ausgehen, da die Industrie einen starken Anreiz erhält, gefährliche Chemikalien durch sicherere zu ersetzen." Aber nicht alle zeigten sich so zufrieden. Umweltgruppen werfen den Mitgliedstaaten vor, sie hätten die vom Europäischen Parlament vorgegebenen Bedingungen für die Zulassung toxischer Chemikalien verwässert: Der in erster Lesung verabschiedete Text habe - wann immer möglich - den Ersatz gefährlicher Chemikalien durch sicherere Alternativen gefordert. Der nun vom Rat verabschiedete Text sage lediglich, die Unternehmen sollten dazu ermutigt werden. In einer am 13. Dezember veröffentlichten gemeinsamen Erklärung zeigten sich Umwelt-, Frauen-, Gesundheits- und Verbraucherschutzorganisationen enttäuscht. Die EU-Minister, so die Erklärung, hätten "eine einmalige Chance verspielt, um Menschen und Umwelt vor der Gefahr toxischer Chemikalien zu schützen". Die Organisationen betonen, dass die vom Rat genehmigten schärferen Ersatzbedingungen für PBT und vPvB nur einen Bruchteil aller gefährlichen Chemikalien betreffen, während andere karzinogene Chemikalien, die sich negativ auf die Fortpflanzungsfähigkeit auswirken können, und Stoffe, die den Hormonhaushalt stören, nicht betroffen sind, obwohl für sie sicherere Alternativen vorhanden sind. Ein weiterer Zankapfel ist die vorgeschlagene Reduzierung der Sicherheitsdaten, die Chemieunternehmen zur Verfügung stellen müssen, insbesondere für Stoffe, die nur in geringen Mengen, das heißt in Mengen von einer bis zehn Tonnen, hergestellt oder importiert werden. In der Erklärung wird das Europäische Parlament aufgefordert, sich im Rahmen der zweiten Lesung im nächsten Jahr erneut für das "Substitutionsprinzip" stark zu machen. Aber auch die Industrie schien nicht völlig zufrieden zu sein. UNICE, die europäische Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände, begrüßte eine Einigung, die "die halbe Strecke auf dem Weg zu dem von der Industrie befürworteten risikobasierten Ansatz zurückgelegt hat". Die von UNICE vertretenen Arbeitgeberverbände waren zwar mit der Reduzierung der Informationsanforderungen für niedrigvolumige Stoffe zufrieden, da dadurch REACH für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kosteneffizienter werde. Gleichzeitig vertreten sie jedoch die Ansicht, dass die angemessene Kontrolle der Verwendung der gefährlichsten Stoffe eine ausreichende Bedingung für deren unbeschränkte Zulassung sein sollte. Da sich der Text, über den eine Einigung erzielt wurde, von dem Vorschlag unterscheidet, der am 17. November vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, muss der formale gemeinsame Standpunkt des Rates, der im Mai 2006 während der österreichischen Ratspräsidentschaft gebilligt werden soll, nun im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zu einer zweiten Lesung ins Europäische Parlament zurück gehen. Es wird erwartet, dass das Europäische Parlament und der Rat im Herbst 2006 eine endgültige Entscheidung über REACH fällen. Die Kommission geht davon aus, dass die entsprechende Verordnung im Frühjahr 2007 in Kraft tritt und dass die REACH-Vorschriften ab 2008 angewendet werden.

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