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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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EU-Kommission: Elektronische Behördendienste ermöglichen der EU enorme Einsparungen

Seit einiger Zeit schon belegen Indikatoren den Erfolg und das Potenzial elektronischer Behördendienste (E-Government), und mehrere EU-Länder haben bei der Modernisierung ihrer Behörden schon beachtliche Fortschritte erzielt. Zu den besonders intelligenten Nutzern digitaler Te...

Seit einiger Zeit schon belegen Indikatoren den Erfolg und das Potenzial elektronischer Behördendienste (E-Government), und mehrere EU-Länder haben bei der Modernisierung ihrer Behörden schon beachtliche Fortschritte erzielt. Zu den besonders intelligenten Nutzern digitaler Technologien gehören die Behörden in Dänemark. Dort sparen Berichten zufolge dank eines neuen elektronischen Rechnungsstellungssystems Steuerzahler jährlich beeindruckende 150 Millionen Euro und Unternehmen 50 Million Euro. Weitere Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro könnten jährlich erzielt werden, so der Aktionsplan der Kommission, wenn solche elektronischen Dienste schnell und kollektiv in ganz Europa umgesetzt würden. Der am 25. April veröffentlichte "E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller" bezieht sich auf die Erklärung der Minister im Rahmen der E-Government-Konferenz in Manchester im November 2005, die klare Erwartungen hinsichtlich flächendeckender und quantifizierbarer Vorteile aus E-Government bis 2010 formuliert. Der Aktionsplan stellt eine Verbindung her zwischen nationaler Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsstärke und der Qualität von Behörden. Hervorgehoben wird das Beispiel Dänemark: Das Land nimmt eine Spitzenposition ein sowohl in puncto Offenheit und Effizienz der Behörden und Bereitschaft, sich auf E-Government einzulassen, als auch was Wirtschaftsleistung und Wettbewerbsfähigkeit betrifft. Dies lässt nur einen Schluss zu, so der Aktionsplan: In der globalen Wirtschaft sind bessere Behördendienste unverzichtbar, um wettbewerbsfähig sein zu können. Sie sind daher ein Schlüssel zum Erreichen der Lissabon-Ziele. Der Vorschlag der Kommission skizziert fünf spezifische Bereiche, in denen bis 2010 Fortschritte erzielt werden können. Das heißt, das Angebot an elektronischen Behördendiensten soll schnell ausgeweitet werden und gleichzeitig allen Bürgern und Unternehmen Europas greifbare Vorteile bringen. Diese Bereiche umfassen effizientere Leistungen, die Zeit und Geld sparen, sowie Leistungen, die Unternehmen, der Verwaltung und der Gesellschaft als Ganzes einen Mehrwert verschaffen. Der Aktionsplan schlägt vor, zur Messung des Fortschritts bestehende Mechanismen besser zu nutzen und beste Verfahren im Hinblick auf die breite Einführung von E-Government auszutauschen. Weitere Herausforderungen sind die Bekämpfung der digitalen Kluft und die Förderung gesellschaftlicher Integration. Auch hier gibt es einige Mitgliedstaaten, die Pionierarbeit geleistet haben und Leistungen speziell für benachteiligte Bevölkerungsgruppen anbieten. So können in Belgien Behinderte seit kurzem Sozialleistungen in Sekundenschnelle über das Internet abrufen - was früher drei oder vier Wochen dauerte. Aber laut Kommission ist noch immer einiges zu tun. So müsse gewährleistet werden, dass die Behörden die eAccessibility-Anforderungen erfüllen und sich an die Vereinbarung halten, auf dem Weg zur E-Government-Nutzung durch alle Bürger bis 2010 die Fortschritte auch zu messen. Eng verbunden mit dem Thema gesellschaftliche Integration ist die Notwendigkeit, die Bürgerbeteiligung und die demokratischen Entscheidungsprozesse in Europa zu stärken. Laut Kommission waren 65 Prozent der Beteiligten einer kürzlich veranstalteten öffentlichen Konsultation zu E-Government der Ansicht, dass E-Demokratie dazu beitragen könne, das Demokratiedefizit der EU zu verringern. Angesichts dieser Tatsache schlägt der Aktionsplan unterstützende Experimente bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) vor, die eine effektivere Beteiligung der Öffentlichkeit an der Politikgestaltung ermöglichen sollen. Die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (E-Vergabe) gilt als wichtiger Bereich, da die öffentliche Auftragsvergabe 15 Prozent des BIP bzw. ein Volumen von 1.500 Milliarden Euro darstellt. Entsprechend bietet der Aktionsplan den Mitgliedstaaten praktische Schritte an, wie sie bis 2010 den Vergabeprozess komplett digitalisieren und mindestens 50 Prozent der öffentlichen Aufträge elektronisch vergeben können. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen könnte schätzungsweise Einsparungen von insgesamt 40 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Angesichts der zunehmenden Mobilität der Bürger innerhalb der EU unterstreicht der Aktionsplan schließlich den Bedarf an E-Government-Leistungen, die auch grenzüberschreitend leicht zugänglich sind. Der Aktionsplan fordert daher die gegenseitige Anerkennung und die Interoperabilität elektronischer Dienstleistungen, damit die sichere Kommunikation zwischen den Behörden gewährleistet ist.

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