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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Deutsche gemeinnützige Organisationen fordern 100-prozentige Finanzierung der Teilnahme an EU-Projekten

Deutsche private gemeinnützige Forschungsorganisationen haben gemeinsam eine Stellungnahme zum kommenden Siebten Rahmenprogramm (RP7) und insbesondere zu den vorgeschlagenen Teilnahmevorschriften ausgearbeitet. In dem Dokument werden Maßnahmen gefordert, die gemeinnützigen O...

Deutsche private gemeinnützige Forschungsorganisationen haben gemeinsam eine Stellungnahme zum kommenden Siebten Rahmenprogramm (RP7) und insbesondere zu den vorgeschlagenen Teilnahmevorschriften ausgearbeitet. In dem Dokument werden Maßnahmen gefordert, die gemeinnützigen Organisationen die Teilnahme erleichtern sollen. Unter anderem spricht sich das Dokument für zusätzliche Fördermittel aus. "Gegenwärtig besteht die Möglichkeit einer 50-prozentigen Deckung der Gesamtkosten. Dies ist nicht ausreichend, da gemeinnützige Organisationen ohne institutionelle Fördermittel angesichts der Gesetzgebung in Deutschland nur sehr wenige Möglichkeiten haben, die notwendigen zusätzlichen Mittel aus Gewinnen aus ihren anderen Projektaktivitäten zu beziehen, und sie daher die notwendige Eigenbeteiligung nicht aufbringen können", heißt es in dem Dokument. Dieser Mangel an Fördermitteln erschwere diesen Organisationen die Teilnahme an Projekten, für deren Finanzierung die Kommission nicht zu hundert Prozent aufkommt, erheblich. Der Stellungnahme zufolge führt dies zum "Ausschluss eines bedeutenden Teils des Expertenwissens und der Kompetenzen, die im Europäischen Forschungsraum (EFR) vorhanden sind". Im Rahmen des RP7 hat die EU jetzt für besagte Organisationen eine maximale Kostendeckung von 75 Prozent vorgeschlagen, während es im RP6 nur 50 Prozent waren. In dem Dokument wird diese Entwicklung begrüßt. "Dennoch führt die Angleichung von Finanzierungsprogrammen von Hochschulen und privaten gemeinnützigen Forschungsorganisationen nicht zur Schaffung gleicher Förderungsbedingungen, die den Ausschluss aus dem Europäischen Forschungsraum verhindern würden", so die Verfasser. Eine andere Empfehlung betrifft die Unterbreitung offizieller Dokumente und sonstiger Informationen. Bei der Einreichung eines Vorschlags sind Forschungsorganisationen gezwungen, Jahresabschlüsse und eine Vielzahl weiterer Dokumente beizufügen. Gegenwärtig müssen Forschungsorganisationen diese Dokumente mit jedem einzelnen Vorschlag einreichen, was eine bürokratische Belastung für viele potenzielle Teilnehmer darstellt. Daher wird in dem Dokument eine Datenbank zur Erfassung all dieser Dokumente vorgeschlagen, auf die alle Dienststellen der Kommission Zugriff haben sollen. In der Stellungnahme werden daneben verbesserte Finanzierungsinstrumente gefordert, die die Verbreitung unterstützen sollen. "Oft wird vertraglich gefordert, Verbreitungsmaßnahmen nicht vor Projektschluss umzusetzen, sodass diese erst nach dem Zeitraum ergriffen werden können, in dem Projektkosten geltend gemacht werden können. Hier bedarf es einer leistungsorientierten Förderung", heißt es in dem Dokument. Weitere Empfehlungen betreffen Finanzierungsmittel für Schulungen und die Verbreitung in speziellen gezielten Forschungsprojekten, die Auslegung von Finanzierungsrichtlinien, die Ausräumung finanzieller Diskrepanzen zwischen einzelnen Projekten, die Gewährleistung der Neutralität des Programmmanagements und die Förderung der europäischen Integration.

Länder

Deutschland

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