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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Potocnik fordert Verbesserungen am Ethikverfahren für die Stammzellenforschung

EU-Kommissar für Wissenschaft und Forschung, Janez Potocnik, hat die Europäische Beratungsgruppe für Ethik im Bereich der Wissenschaft und der neuen Technologien (EGE) aufgefordert, eine Stellungnahme dazu abzugeben, wie das aktuelle Ethikverfahren für die Stammzellenforschung...

EU-Kommissar für Wissenschaft und Forschung, Janez Potocnik, hat die Europäische Beratungsgruppe für Ethik im Bereich der Wissenschaft und der neuen Technologien (EGE) aufgefordert, eine Stellungnahme dazu abzugeben, wie das aktuelle Ethikverfahren für die Stammzellenforschung an menschlichen Embryonen verbessert werden kann. Im Jahr 2000 hatte die EGE eine Stellungnahme abgegeben, die als Grundlage für die strengen Ethikleitlinien, die im Sechsten Rahmenprogramm (RP6) für die Handhabung der humanen embryonalen Stammzellenforschung aufgestellt wurden, herangezogen wurde. "Diese Stellungnahme hat sich als sachgerecht erwiesen, da sie es der Kommission ermöglichte, die Förderung dieser Forschung in einer Weise durchzuführen, die sich sowohl für die meisten Wissenschaftler als auch, was wichtig ist, für die Mehrheit der Mitgliedstaaten als akzeptabel erwiesen hat. Dies zeigt sich an der erfolgreichen Einigung, die zur Fall-zu-Fall-Genehmigung über die Förderung dieser Art von Forschung erzielt wurde", sagte Herr Potocnik den Mitgliedern des EGE im Rahmen einer Sitzung am 12. Februar in Brüssel. Obwohl das Ethikverfahren sehr streng und zuweilen beschwerlich sei, habe es sich doch selbst als sehr wirksam erwiesen, hob der Kommissar hervor. Da jetzt aber das RP7 in Kraft getreten sei, sagte Potocnik, sei es an der Zeit, das Verfahren zu überprüfen, und forderte die EGE auf, eine Stellungnahme zur Durchführung von Maßnahmen abzugeben, die für die Ethikprüfung im Rahmen des aktuellen Systems notwendig sei. "Das Verfahren hat sehr viele verschiedene Aspekte, die bislang noch nicht im Detail erörtert wurden, und für die ihre Beratung sehr nützlich sein wird", bemerkte er. Wie unter RP6 wird auch unter dem RP7 die Förderung embryonaler Stammzellenforschung auf einer fallweisen Genehmigungsgrundlage fortgeführt werden. Gewisse Bereiche werden unter RP7 keine Förderung erhalten. Dazu gehört das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken, Forschung zur Veränderung des menschlichen Erbguts, die diese Veränderung vererbbar machen könnte, und Forschung zur Herstellung menschlicher Embryonen ausschließlich zu Forschungszwecken oder zur Gewinnung von Stammzellen. Jeder Projektvorschlag im Rahmen von RP7 wird einer strengen Ethikprüfung unterzogen, wobei die in dem betroffenen Land herrschenden Vorschriften und Wertvorstellungen immer respektiert werden. "Ihre Stellungnahme zu diesem Thema wäre äußerst wichtig im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität, der genauen Prüfung sowie der Genauigkeit und der Transparenz des Verfahrens, das die Kommission zur Förderung dieser Forschung einsetzt, und das die höchsten Qualitätsstandards und ethischen Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten muss", kommentierte der Kommissar. "Je besser unsere Verfahren und Regeln (dies bedeutet auch die tatsächliche Absicherung ohne unnötige Bürokratie) umso größer ist die Chance, dass sich der Rest der Welt daran orientieren wird".