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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Kommission initiiert Register menschlicher embryonaler Stammzellen

Die Europäische Kommission hat die Schaffung eines europäischen Registers für menschliche embryonale Stammzellenlinien angekündigt. Das Register soll durch die Bereitstellung detaillierter Informationen zu allen in Europa verfügbaren menschlichen embryonalen Stammzellenlinien ...

Die Europäische Kommission hat die Schaffung eines europäischen Registers für menschliche embryonale Stammzellenlinien angekündigt. Das Register soll durch die Bereitstellung detaillierter Informationen zu allen in Europa verfügbaren menschlichen embryonalen Stammzellenlinien die Koordination der europäischen Stammzellenforschung verbessern. Eine humane embryonale Stammzellenlinie ist eine im Frühstadium aus dem menschlichen Embryo isolierte Stammzellenkultur, die im Labor praktisch unbegrenzt kultiviert werden kann. Man hofft durch das Register sicherzustellen, dass Forscher die bestehenden Stammzellenlinien effektiv nutzen und nur bei einem klaren Bedarf neue schaffen. Eine öffentlich zugängliche Internetseite wird Informationen zu den Eigenschaften der Stammzellenlinien und über ihre Herkunft sowie relevante Kontaktdaten enthalten. Ebenso bietet es Nachrichten über interessante Entwicklungen, etwa klinische Versuche, und Informationen über menschliche embryonale Stammzellenlinien aus EU-finanzierten Projekten. Das Projekt, das mit 1 Million Euro unter dem Sechsten Rahmenprogramm der EU gefördert wird, führt alle EU-Länder zusammen, in denen die Erschaffung neuer Stammzellenlinien gesetzlich erlaubt ist, zusammen mit Australien, Israel, der Schweiz, der Türkei und den USA. Koordiniert wird es vom Zentrum für regenerative Medizin in Barcelona und dem Berlin-Brandenburg Centre for Regenerative Therapies in Berlin. Die Projektpartner werden durch einen Beirat unterstützt, der die Qualität der angebotenen Informationen prüfen wird, und durch ein Leitungskomitee für die Aufrechterhaltung der Kontakte mit der Forschergemeinde im Bereich menschlicher embryonaler Stammzellenforschung. Ein unabhängiger Ethik-Beirat wird Ethikleitlinien für die im Register enthaltenen Daten und für Aspekte wie den Datenschutz vorgeben. "Die EU hat sich hundertprozentig darauf festgelegt, in ihrem Forschungsprogramm die höchstmöglichen ethischen Standards anzuwenden, und dies gilt auch für die Verwendung humaner embryonaler Stammzellen", sagte Europakommissar für Wissenschaft und Forschung Janez Potocnik. "Das Register trägt entscheidend dazu bei, dass bestehende Stammzellenlinien möglichst effizient genutzt und nicht unnötig neue Linien erzeugt werden. Auch im Hinblick auf die Einführung einheitlicher internationaler Normen für die Charakterisierung dieser Stammzellen, die für Fortschritte bei neuen Behandlungen und Therapien unerlässlich sind, wird das Register gute Dienste leisten." Unter dem Sechsten Rahmenprogramm hat die EU über 100 Projekte im Bereich der Stammzellenforschung gefördert, von denen 18 auch humane embryonale Stammzellen eingesetzt haben. Die anderen verwendeten somatische und adulte Stammzellen, die aus Körperteilen wie dem Knochenmark entnommen wurden. Forschungsmaßnahmen, die menschliche Stammzellen zerstören, werden unter dem Siebten Rahmenprogramm der EU nicht zur Förderung zugelassen, aber anschließende Forschungen, die humane embryonale Stammzellen einsetzen, können finanziert werden. Vorschläge, die den Einsatz dieser Stammzellen mit einschließen, werden neben einer wissenschaftlichen Bewertung auch einer ethischen Überprüfung unterzogen.

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