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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Ethikgruppe veröffentlicht Stellungnahme zur Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen in RP7-Projekten

Die Europäische Ethikgruppe der Naturwissenschaften und der neuen Technologien hat eine Stellungnahme mit Leitlinien herausgegeben, auf deren Grundlage die ethische Prüfung der von der EU-geförderten Forschungsprojekte, in denen menschliche embryonale Stammzellen verwendet wer...

Die Europäische Ethikgruppe der Naturwissenschaften und der neuen Technologien hat eine Stellungnahme mit Leitlinien herausgegeben, auf deren Grundlage die ethische Prüfung der von der EU-geförderten Forschungsprojekte, in denen menschliche embryonale Stammzellen verwendet werden, durchgeführt werden soll. Diesen Bericht hatte José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, im November 2006 angefordert. Laut der endgültigen Vereinbarung zu den Themen des Siebten Rahmenprogramms (RP7) findet die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zu den gleichen Bedingungen statt wie im Sechsten Rahmenprogramm. Gemäß diesen Regeln müssen die Antragsteller nachweisen, dass die rechtlichen Kriterien erfüllt werden und dass menschliche embryonale Stammzellen aus nicht eingepflanzten Embryonen stammen, die in einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) gewonnen wurden. Ferner müssen sie Angaben zum Schutz persönlicher Daten machen und Informationen zu den Bedingungen der Embryonenspende bekannt geben. In ihrem Bericht empfehlen die Experten der Ethikgruppe, neben den bereits vom Europäschen Parlament und dem Rat angenommenen ethischen Grundsätzen bestimmte zusätzliche Überlegungen zu berücksichtigen. Die erste davon betrifft die Entwicklung von Alternativen für menschliche embryonale Stammzellen. "Werden in Zukunft Alternativen für menschliche embryonale Stammzellen mit dem gleichen wissenschaftlichen Potenzial wie aus Embryonen gewonnenen Stammzellen gefunden, sollten diese maximal genutzt werden", heißt es in der Stellungnahme. Auch die Rechte der Spender werden von der Gruppe berücksichtigt. So sollten Antragsteller auf Finanzmittel beispielsweise bestätigen können, dass zu keinem Zeitpunkt Druck auf Spender ausgeübt wurde; dass die Gesundheit der Spenderin nicht durch übermäßige Stimulierung der Eierstöcke gefährdet wird; dass die Spender informiert werden, dass sie ihre Zustimmung bis zur Phase der Stammzellenbildung widerrufen können; und dass für die Spende von Embryonen für Forschungszwecke keine finanziellen Anreize geboten wurden. Im Idealfall sollten menschliche embryonale Stammzellenlinien aus dem neuen europäischen Stammzellenregister verwendet werden. Neben der ethischen Prüfung müssen Projektvorschläge zu menschlichen embryonalen Stammzellen wissenschaftlich geprüft werden. Hierzu stellt die Ethikgruppe fest, dass im Rahmen dieser wissenschaftlichen Prüfung unter anderem untersucht werden soll, ob die Forschungsziele mit Alternativen zu menschlichen embryonalen Stammzellen erreicht werden können und ob die Antragsteller nachweisen können, dass ihre Forschung der Verbesserung der menschlichen Gesundheit bzw. der Förderung biomedizinischen Wissens dient. Ferner solle das wissenschaftliche Gremium "sicherstellen, dass an RP7-Projekten zu menschlichen embryonalen Stammzellen beteiligte Forscher national und international zusammenarbeiten, um die Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen im Rahmen von durch das RP7 geförderten Projekten zu minimieren und statt einer Wettbewerbssituation eine Synergie zu erzielen, bei der man sich ergänzt." Schließlich widmen sich die Experten den allgemeinen ethischen Aspekten der Forschung im Bereich menschliche embryonale Stammzellen. "Da die ethischen Konflikte in Bezug auf menschliche embryonale Stammzellen bisher weder akademisch noch politisch gelöst wurden, empfiehlt der Ethikrat, dass unter dem RP7 Mittel bereitgestellt werden sollen, um eine weitere gemeinsame und multidisziplinäre internationale Untersuchung zu den ethischen Auswirkungen der Forschung im Bereich menschliche embryonale Stammzellen sowie den damit zusammenhängenden Themen zu fördern und eine informierte öffentliche Debatte anzustoßen", heißt es. Forscher, die unter dem RP7 Fördermittel für die Forschung im Bereich menschliche embryonale Stammzellen erhalten, sollten zudem ermuntert werden, an sozialen, politischen und ethischen Debatten teilzunehmen, so der Ethikrat. Außerdem müssten laut der Gruppe auch Themen wie die Patentierung der aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnenen Materialien sowie die Spannung, die durch eine Politik erzeugt wird, die sowohl freie Spenden als auch die kommerzielle Verwertung von Derivaten aus menschlichen Substanzen zulässt, berücksichtigt werden.