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Tracking children in their best interests: electronic monitoring in three European juvenile justice systems

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Kinderfreundliche Lösung für elektronische Fesseln bei Minderjährigen erforderlich

Die Rechte von Kindern werden bei der Anwendung elektronischer Überwachungssysteme nicht immer angemessen berücksichtigt, wie in einer neuen Studie festgestellt wurde.

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Die elektronische Überwachung könnte sich schädlich auf Kinder auswirken, denen das Tragen von elektronischen Fesseln angeordnet wird. Eine neue Studie kommt zu dem Ergebnis, dass dies dem Mangel an kinderfreundlichen Lösungen seitens der Justizsysteme zuzuschreiben ist. Elektronische Fesseln können die Einbindung von Kindern in altersgemäße Aktivitäten einschränken. Zudem wird durch die Sichtbarkeit der Geräte schneller offensichtlich, dass die Tragenden gerichtlichen Maßnahmen ausgesetzt sind, beobachten die durch die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen unterstützten Forschenden. Das Team hinter dem Projekt TCBI an der Universität Leeds im Vereinigten Königreich forderte eine bessere Datenerhebung auf nationaler Ebene und die Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes für die elektronische Überwachung in verschiedenen Rechtssystemen der EU. „Die Forschungsarbeit zeigt, dass sich die Verfahren im Hinblick auf die Rechte der Kinder in den einzelnen Rechtssystemen unterscheiden“, erklärt Eszter Párkányi, Forschungsstipendiatin des Projekts, die von der damaligen Professorin für Strafrecht in Leeds, Anthea Hucklesby, betreut wurde. Das Forschungsteam untersuchte die Funktionsweise der elektronischen Überwachung in drei verschiedenen europäischen Justizsystemen: England und Wales, Ungarn sowie den Niederlanden. Obwohl in all diesen einige Unzulänglichkeiten festgestellt wurden, konnten auch Beispiele für vorbildliche Praktiken aufgezeigt werden. Dazu gehörte das niederländische „Rehabilitationsmodell“, bei dem Kinder an der Bewertung für elektronische Überwachung teilnehmen und bei dem das Wohlergehen der Kinder stärker berücksichtigt wird. „In den Niederlanden wird die elektronische Überwachung in erster Linie als Teil eines intensiven Betreuungsprogramms eingesetzt. Dadurch sollen Verhaltensänderungen und letztendlich das Unterlassen von Strafhandlungen bewirkt werden. Der Prozess wird von spezialisierten Fachkräften der Bewährungshilfe für Jugendliche überwacht“, merkt Hucklesby an. Hucklesby hatte zuvor ein europäisches Vergleichsprojekt zum Einsatz elektronischer Überwachung in Strafrechtssystemen für Erwachsene geleitet. Párkányi und Hucklesby stellten fest, dass trotz des Einsatzes der elektronischen Überwachung für Kinder in vielen europäischen Justizsystemen nur begrenzte Forschungsergebnisse zur Verfügung standen. Das Forschungsteam analysierte das geltende Recht und die derzeitige Politik. Es befragte auch Fachleute und Interessengruppen in den drei Rechtssystemen. Zudem sprachen die Teammitglieder mit Schulkindern in Fokusgruppen und befragten vier Kinder, die sich unter elektronischer Überwachung befinden. Dabei erfuhren sie, wie Kinder manchmal Sport und Aktivitäten mit gleichaltrigen Kindern vermeiden, wenn ein unförmiges elektronisches Gerät sichtbar ist und die Gleichaltrigen von der Überwachung nichts erfahren sollen. „Das Entwerfen kleinerer Geräte und langlebiger Batterien zugunsten einer verbesserten Trageerfahrung wurde stark befürwortet“, fügt Párkányi hinzu. In allen drei Rechtssystemen wird technische Hilfe von geschultem Fachpersonal angeboten. Eine spezialisierte Unterstützung, die sich auf das Wohlergehen der Kinder konzentriert, ist jedoch nicht immer erforderlich. Die Länder sollten sicherstellen, dass die Unterstützung in allen Verfahren umgesetzt und von spezialisierten Jugendjustiz- und Kinderschutzdiensten geleistet wird, folgerten die Forschenden. Wenn die elektronische Überwachung gut umgesetzt wird, kann sie die Zahl der inhaftierten Kinder und die Zeit, die Kinder in Haft verbringen – sei es in Untersuchungshaft oder bei der Verbüßung von Strafen – verringern. Sie kann auch für den Hafturlaub, die vorzeitige Entlassung und die Rehabilitation in der Gemeinde Vorteile bringen. Dies ist aus der Sicht der Rechte von Kindern wünschenswert, aber auch, weil Kinder der Gefahr von Gewalt durch Angestellte in Haftanstalten, erwachsene Häftlinge und Gleichaltrige sowie einem hohen Maß an Selbstverletzung ausgesetzt sind, wie die Vereinten Nationen feststellten. „Wir möchten die Entwicklung eines umfassenden Konzepts für die elektronische Überwachung in den verschiedenen Rechtssystemen der EU fördern und die Diskussion zwischen den politisch Verantwortlichen auf nationaler Ebene anregen“, schließt Hucklesby.

Schlüsselbegriffe

TCBI, elektronische Überwachung, elektronische Fessel, Inhaftierung

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