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Umweltministerratssitzung - 3. März 1997

Der Rat der Umweltminister der Europäischen Union trat am 3. März 1997 in Brüssel unter dem Vorsitz von Frau Margreeth De Boer, der niederländischen Ministerin für Wohnungsbau, Planung und Umwelt, zusammen. Eines der wichtigsten Ergebnisse dieses Treffens war die Übereinkunft...

Der Rat der Umweltminister der Europäischen Union trat am 3. März 1997 in Brüssel unter dem Vorsitz von Frau Margreeth De Boer, der niederländischen Ministerin für Wohnungsbau, Planung und Umwelt, zusammen. Eines der wichtigsten Ergebnisse dieses Treffens war die Übereinkunft der Minister im Hinblick auf die Verhandlungsposition der Union zur Frage der Reduzierung der Treibhausgase, die im Vorfeld der im Dezember in Kioto anstehenden Konferenz der Unterzeichner des weltweiten Klimavertrages erreicht wurde. Ausgehend vom Stand des Jahres 1990 wurde als globales Ziel eine Reduzierung der Treibhausgase bis zum Jahr 2010 um 15 % vereinbart. Dazu gehört u.a. die Festlegung individueller Ziele für jeden einzelnen Mitgliedstaat unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Der Rat betonte jedoch, daß die Resultate eine gemeinschaftliche Position für die laufenden Verhandlungen und keine einseitige Verpflichtung darstellten. Der Ministerrat beschäftigte sich darüber hinaus mit Schlüsselfragen der Umsetzung gemeinschaftlichen Umweltrechts auf der Grundlage des von dem Vorsitz vorgelegten Entschließungsentwurfs. Die Entschließung richtet sich auf: - Spezifik des Umweltschutzes und seiner Auswirkung auf das Umweltrecht; - Entwurf gemeinschaftlicher Umweltvorschriften; - Umsetzung und praktische Anwendung; - Prüfungen; - IMPEL (EU-Netz für Implementierung und Vollzug von Umweltvorschriften); - Handhabung der Beschwerden von Bürgern und nichtstaatlichen Organisationen sowie des entsprechenden Rechtsschutzes. Es wird davon ausgegangen, daß die Entschließung im Rahmen der im Juni stattfindenden Ministerratssitzung verabschiedet wird. Auf politischer Ebene kam es zur Vereinbarung einer gemeinsamen Position hinsichtlich des Vorschlags für ein Gemeinschaftsprogramm zur Förderung hauptsächlich im Bereich des Umweltschutzes tätiger nichtstaatlicher Organisationen. Nach seiner Verabschiedung wird dieses Programm eine rechtliche Grundlage für die bereits bestehende Praxis der Kofinanzierung der besonders in diesem Bereich aktiven nichtstaatlichen Organisationen zur Verfügung stellen und dadurch zu Stabilität führen. Das Programm soll vom 1. Januar 1998 bis zum 31. Dezember 2001 laufen. Der Richtbetrag für die Programmumsetzung innerhalb dieses Zeitraumes beläuft sich auf 10,6 Mio. ECU. Die Minister wandten sich danach zum zweiten Mal einer politischen Debatte des "Auto-Oil"-Programms zu, das zwei Richtlinienvorschläge, nämlich zur Qualität von Benzin und Dieselkraftstoff sowie zu Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Kfz-Emissionen, enthält. Bis jetzt sind noch keine Kompromisse hinsichtlich der Grenzwerte für das Jahr 2000 und der möglichen Grenzwerte für das Jahr 2005 erzielt worden. Die Delegationen sprachen sich mehrheitlich für ein Folgeprogramm für "Auto-Oil" aus, das die gleiche Zielrichtung wie das erste Programm verfolgen, jedoch genauere Bestimmungen für sauberere Motoren und Treibstoffe enthalten soll. Es fand eine allgemeine Debatte statt zur Mitteilung der Kommission über Umweltabkommen, deren Ziel es ist, Leitlinien zu entwickeln und die Voraussetzungen für eine effektive Nutzung solcher Abkommen auf mitgliedstaatlicher Ebene festzulegen sowie festzustellen, wie diese auf Gemeinschaftsebene genutzt werden können. Eine breite Mehrheit der Delegationen vertrat die Ansicht, daß Umweltschutzabkommen bei eindeutigen Voraussetzungen eine nützliche ergänzende Rolle spielen können. Der Ministerrat wird die Diskussion dieser Frage im Rahmen seiner Sitzung im Juni fortsetzen. Frau Kommissarin Bjerregaard legte dem Rat einen Vorschlag vor für eine Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen organischer Verbundstoffe, die bei der Verwendung organischer Lösungsmittel bei bestimmten Verfahren und Industrieanlagen entstehen. Sie stellte außerdem die von der Kommission vorgeschlagene Wasser-Rahmenrichtlinie vor, die das Gerüst für eine Wasserpolitik der Europäischen Gemeinschaft bilden soll. Die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 85/337 betreffend die Verträglichkeitsbeurteilung bestimmter privater und öffentlicher Umweltprojekte ist ohne Diskussion verabschiedet worden. Diese Richtlinie gilt als eines der wichtigsten Instrumente der Gemeinschaft zur beim Verursacher ansetzenden Vorbeugung gegen Umweltschäden. Die verabschiedeten Änderungen sollen vor allem den Anwendungsbereich der Richtlinie klarstellen und ausweiten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, sich auf die neue Richtlinie umzustellen. Zu den anderen Tagesordnungspunkten gehörten: - Revision der Richtlinie 90/220 über die vorsätzliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt; - Mitteilung der Kommission über Umweltsteuern und -abgaben im Binnenmarkt; - Besteuerung von Energie, insbesondere Kerosin; - Kleine und mittlere Unternehmen und die Umwelt; - Stand des Europäischen Übereinkommens über CO2-Kfz-Emissionen; - Erste europäische Konferenz über nachhaltige Entwicklung auf den Inseln (23. - 26. April 1997). Im Anschluß an die Ratssitzung fand ein gemeinsames Ministertreffen mit Umweltministern der mittel- und osteuropäischen Länder im Rahmen des "strukturierten Dialogs" statt - Teil der vom Europäischen Rat in Essen im Dezember 1994 formulierten Strategie für die Vorbeitrittsphase. Das zentrale Thema der Zusammenkunft waren dieses Mal die Politiken hinsichtlich Klimaänderung. Im Verlauf der Gespräche wurde die Bedeutung der Anstrengungen hervorgehoben, die immer noch sowohl von seiten der EU als auch von seiten der mittel- und osteuropäischen Länder erforderlich sind, um der Herausforderung der Klimaänderung gerecht zu werden.

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