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Europäische Initiative über elektronischen Handel

Die Europäische Kommission hat eine Kommunikation mit dem Titel "Eine europäische Initiative über elektronischen Handel" verabschiedet. Diese identifiziert vier Schlüsselgebiete, auf denen bis zum Jahr 2000 Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn Europa die Vorteile dieser For...

Die Europäische Kommission hat eine Kommunikation mit dem Titel "Eine europäische Initiative über elektronischen Handel" verabschiedet. Diese identifiziert vier Schlüsselgebiete, auf denen bis zum Jahr 2000 Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn Europa die Vorteile dieser Form der Geschäftsabwicklung nutzen will. Elektronischer Handel bezieht sich auf jegliche Aktivität, bei der Unternehmen ihre Kundenbeziehungen und die Geschäftstätigkeit bzw. die Abwicklung auf elektronischem Wege vornehmen. Dazu gehören elektronische und On-line-Bestellung sowie Zahlung für Lieferungen, die auf dem Postweg zugestellt oder per Kurier ausgeliefert werden, sowie die Bereitstellung von On-line-Diensten wie z.B. Veröffentlichungen und Software. Elektronischer Handel bezieht sich auch auf Aktivitäten wie Börsengeschäfte, Auktionen, gemeinschaftliche Konstruktion bzw. gemeinschaftliches Engineering, Marketing und Kundendienst. Die vier Hauptziele in der Kommunikation der Kommission sind folgende: - Gewährleistung breit angelegter, preisgünstiger Zugriffsmöglichkeiten auf die Infrastruktur, Produkte und Dienstleistungen, die für den elektronischen Handel benötigt werden;L- Schaffung eines geeigneten Rahmens von Rechtsvorschriften für den elektronischen Handel in der EU im Sinne des Binnenmarkts. Dazu gehören insbesondere steuerrechtliche Maßnahmen sowie Maßnahmen auf dem Gebiet der intellektuellen Schutzrechte; - Förderung eines geeigneten geschäftlichen Umfelds für den elektronischen Handel durch Vermittlung der erforderlichen Fähigkeiten und Bewußtseinsbildung auf dem Gebiet der Cyberwirtschaft; - Sicherstellung, daß der globale Rahmen von Rechtsbestimmungen kohärent und mit dem der EU verträglich ist.

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