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Erster Aktionsplan für Innovation in Europa

Nach der umfassenden, von der Europäischen Kommission mit ihrem Grünbuch zur Innovation vom Dezember 1995 angefachten öffentlichen Debatte hat die Kommission nun ihren ersten "Aktionsplan für Innovation in Europa" unterbreitet. Der von der Kommission anläßlich ihrer Sitzung vo...

Nach der umfassenden, von der Europäischen Kommission mit ihrem Grünbuch zur Innovation vom Dezember 1995 angefachten öffentlichen Debatte hat die Kommission nun ihren ersten "Aktionsplan für Innovation in Europa" unterbreitet. Der von der Kommission anläßlich ihrer Sitzung vom 20. November genehmigte Aktionsplan sieht drei Hauptaktionslinien für den Angriff auf den europäischen "Innovationsdefizit" vor: Förderung einer echten Innovationskultur; Schaffung eines für die Innovation günstigen Umfelds von Rechtsbestimmungen, Regeln und Finanzierungsmöglichkeiten; verstärkte Orientierung der Forschungstätigkeit auf Innovation. Trotz hervorragender wissenschaftlicher Möglichkeiten liegt das Innovationsniveau in Europa niedriger als bei seinen Hauptkonkurrenten. Zu einer Zeit, zu der Innovation eine der Haupttriebkräfte für die Wettbewerbsfähigkeit ist, hat das ernste Folgen für den Beschäftigungsgrad und damit auch die wirtschaftliche Lage in Europa. Die Diagnose der Kommission hinsichtlich der Gründe hierfür, die in diesem Grünbuch dargelegt werden, wurden durch die öffentliche Debatte und den Dialog mit den Mitgliedstaaten weitgehend bestätigt. Im wesentlichen war man sich über die Notwendigkeit einer globalen Handhabung des Problems unter Berücksichtigung technologischer Aspekte, der Berufsbildung, der Bereitstellung von Risikokapital und des Umfelds in bezug auf Rechtsbestimmungen und Verwaltung einig. Die Debatte lenkte auch die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der internationalen Dimension und hob die Vielfalt der nationalen, regionalen und sektoralen Umstände hervor. Der Aktionsplan, der in Florenz vom Europäischen Rat gefordert und auf die Initiative von Frau Edith Cresson, der Kommisarin mit Verantwortung für Forschung, Erziehung und Berufsbildung gemeinsam mit Martin Bangemann, dem Kommissar mit Verantwortung für Industrie und Christos Papoutsis, dem Kommissar für Unternehmenspolitik vorgeschlagen wurde, legt einen allgemeinen Rahmen für Aktion auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten, sowie der Ebene der antragstellenden Länder fest. Er bestimmt auch eine beschränkte Anzahl von prioritären, schnell einzuleitenden Maßnahmen auf gemeinschaftlicher Ebene. Dazu kommen Maßnahmen, die entweder bereits angelaufen oder seit Veröffentlichung des Grünbuchs angekündigt worden sind und als für den Innovationsprozeß unumgänglich identifiziert wurden. Der Aktionsplan für Innovation identifiziert drei Aktions-Hauptgebiete: - Förderung einer echten Innovationskultur: Die Betonung von Erziehung und Berufsbildung wird besonders hervorgehoben. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines ständigen Forums für "Berufsbildung und Innovation" zur Anregung des Erfahrungsaustauschs und der besten Praxis auf diesem Gebiet vor. Auch der Aufbau von Beziehungen von Schulen untereinander soll im Rahmen der Initiative "Lernen in der Informationsgesellschaft" gepflegt werden. Die Mobilität von Forschern und Technikern wird ebenfalls als weiteres, zu entwickelndes Gebiet hervorgehoben. Das zukünftige Fünfte Europäische Rahmenprogramm für Forschung soll verstärkte Anstrengungen im Bereich der Entsendung junger Forscher und Techniker zu Unternehmen im Ausland machen; - Schaffung eines für die Innovation günstigen Umfelds von Rechtsbestimmungen, Regeln und Finanzierungsmöglichkeiten: Hier wird die Notwendigkeit der Verbesserung des bestehenden europäischen Patentsystems hervorgehoben. Das System muß effizienter, zugänglicher und weniger aufwendig werden. Insbesondere soll 1997 ein Grünbuch zum Europäischen Patent veröffentlicht werden, das als Hauptvorschlag die Option die Umbildung des Patentrechts zu einem Instrument der Gemeinschaft enthalten soll. Innerhalb des Fünften Rahmenprogramms soll ein Dienst zur Unterstützung von Unternehmen und Forschern zum Schutz ihres geistigen Eigentums und zur Verhinderung von Fälschungen eingerichtet werden. Bezüglich der Finanzierung will die Kommission in verstärktem Umfang die Intervention des Europäischen Investitionsfonds (EIF) zur Förderung von Innovation unterstützen und versuchen, die Kooperation zwischen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Strukturfonds zur verstärken, damit Finanzierungsinstrumente zur Förderung unternehmerischer Innovation und von Projekten in den weniger begünstigten Regionen zur Verfügung stehen. Schließlich sollte ein Informationsdienst entwickelt werden, der es den Teilnehmern des Rahmenprogramms möglich macht, Finanzierungsquellen ausfindig zu machen. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten auch die Festlegung quantitativer Ziele sowie eines Terminplans zur Abkürzung des Dienstwegs und zur Reduzierung der Kosten und der Verzögerung bei der Unternehmensgründung. Das Grünbuch zur Innovation in Europa verglich die Leistung verschiedener Länder auf diesem Gebiet und ließ erkennen, daß hier in vielen Ländern eine Verbesserung notwendig ist; - Stärkere Innovationsorientierung von Forschung: Auf nationaler Ebene fordert die Kommission eine verstärkte Forschungstätigkeit durch Unternehmen und die Ermutigung der Gründung von technologieorientierten Unternehmen, sowie intensivere Tätigkeit im Rahmen von Kooperationsprojekten öffentlicher Forschungseinrichtungen, der Universitäten und der Industrie. Die Kommission möchte auch die Nutzung von Spin-off auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene ermutigen und plant hierzu die Unterstützung von Pilotprojekten. Auf gemeinschaftlicher Ebene schlägt die Kommission eine Reihe von verwaltungstechnischen Änderungen im Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung vor, mit denen Innnovation und Beteiligung von KMU an gemeinschaftlicher Forschung gefördert werden kann. Außerhalb des Rahmenprogramms werden gemeinschaftliche Instrumente zur Unterstützung von Innovation mobilisiert. Insbesondere soll der gesteigerte Beitrag des Strukturfonds zur Innovation fortgesetzt und die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden. Die Kommission wird einen detaillierten Terminplan für die Durchführung erarbeiten und genaue Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen ermitteln. Auf dieser Basis erfolgt danach die Vorlage entsprechender Vorschläge für Rechtsbestimmungen und ein Regelwerk beim Rat, beim Parlament, beim Wirtschafts- und Sozialausschuß und beim Ausschuß für die Regionen. Die Kommission wird in regelmäßigen Zeitabständen über die Durchführung des Aktionsplans berichten.

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