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Stellungnahme des Regionalausschusses zum Fünften Rahmenprogramm

Der Regionalausschuß der Europäischen Union hat auf seiner Sitzung am 18. September 1997 in Brüssel seine Stellungnahme über den Kommissionsvorschlag für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm verabschiedet. Erstens billigt der Ausschuß den Ansatz der Kommission für Beratungen auf bre...

Der Regionalausschuß der Europäischen Union hat auf seiner Sitzung am 18. September 1997 in Brüssel seine Stellungnahme über den Kommissionsvorschlag für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm verabschiedet. Erstens billigt der Ausschuß den Ansatz der Kommission für Beratungen auf breiter Ebene bei der Vorbereitung des Vorschlags, wünscht aber, daß dieser Dialog in der Durchführung des Programms fortgesetzt wird. Im allgemeinen bestätigt der Ausschuß den Kommissionsvorschlag für die sechs Programmbereiche und Gesamtziele. Die Stellungnahme umreißt jedoch eine Anzahl von spezifischen Nachträgen und Ergänzungen, die dem Ausschuß zufolge in das Programm aufgenommen werden sollten. Der Ausschuß ist insbesondere der Ansicht, daß die Kommission die Ressourcen und Infrastrukturen lokaler und regionaler Behörden bei der Durchführung der spezifischen Programme nutzen sollte. Viele der Probleme in der heutigen Gesellschaft haben auf lokaler Ebene eine besonders starke Auswirkung, und daher fordert der Ausschuß, daß die Behörden auf lokaler und regionaler Ebene - die von diesen Problemen am stärksten betroffen sind - in den Entwurf und die Durchführung der Forschungspolitik einbezogen werden. Der Ausschuß betont das Potential der Einrichtung lokaler Forschungsinstitute, die durch regionale und lokale Behörden unterstützt werden. Diese würden das Know-How in Bereichen stärken, die für die betroffenen Regionen von Bedeutung sind. Der Ausschuß fordert, neben den thematischen Programmen zusätzliche Betonung auf sozioökonomische Forschung zu legen, die die Gesellschaft als Ganzes umfassen, da die Aufteilung der sozioökonomischen Aspekte auf die Schlüsselaktionen das Gesamtbild verzerren wird.. Dem Ausschuß zufolge sollten drei Standpunkte besonders beachtet werden: der von behinderten Menschen; die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männern; die alternde Bevölkerung. Andere in der Stellungnahme herausgestellte wichtige Bereiche umfassen: Berichterstattung über alle Aspekte der Nahrungsmittelproduktion; Sicherstellung, daß Entwicklungen der Informationsgesellschaft insbesondere auf lokaler Ebene demokratische Möglichkeiten gewähren; Erweiterung der Schlüsselaktion über Viruserkrankungen und übertragbare Krankheiten; und Gewährleistung, daß die Projekte auf natürlichen Zyklen beruhen.

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