Projektbeschreibung
Nachhaltige Ernährungskultur in EU-Schulen
Lebensmittelauswahl und Essgewohnheiten werden erlernt. Deshalb spielen die Schulen eine überaus wichtige Rolle, denn ernährungsbedingte Krankheiten stellen eine Gefahr für alle Schulkinder dar. In diesem Zusammenhang wird das EU-finanzierte Projekt SchoolFood4Change die nachhaltige und gesunde Ernährung wieder auf den Speiseplan der Schulen bringen. Es wird im Einklang mit der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ein nachhaltiges und gesundes Nahrungsangebot entwickeln und einführen, Köchinnen, Köche und Aktive aus dem Bereich der städtischen Lebensmittelerzeugung ausbilden und befähigen sowie sicherstellen, dass in den und um die Schulen herum eine gesunde Ernährungskultur entsteht. SchoolFood4Change wird seine Auswirkungen auf die Gesundheit und Verhaltensänderungen gefährdeter Kinder einschätzen. Bewertet werden außerdem die Auswirkungen auf über 3 000 Schulen und 600 000 Kinder in zwölf EU-Mitgliedstaaten.
Wissenschaftliches Gebiet
Programm/Programme
Thema/Themen
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
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H2020-LC-GD-2020-4
Finanzierungsplan
IA - Innovation action
Koordinator
79098 Freiburg Im Breisgau
Deutschland
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Beteiligte (42)
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
53113 Bonn
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
28801 Alcala De Henares/madrid
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10416 Tallinn
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3000 Leuven
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12042 Bra
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
12042 Bra Cn
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170 81 Solna
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
10117 Berlin
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
531 98 Lidkoping
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
41013 Sevilla
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
2018 Antwerpen
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1082 Budapest
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73470 Marcieux
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08290 Cerdanyola Del Valles (Barcelona)
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00186 Roma
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1080 Vienna
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3511 MH Utrecht
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1050 Bruxelles
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50004 Zaragoza
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10405 Berlin
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
613 00 Brno
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811 02 Bratislava
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1052 Budapest
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
1134 Budapest
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2400 Kobenhavn Nv
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45127 Essen
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9000 Gent
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3000 Leuven
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69205 Lyon Cedex 01
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69001 Lyon
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200 42 Malmo
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20121 Milano
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20139 Milano
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08100 Nuoro
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90403 Nurnberg
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10146 Tallinn
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90184 Umea
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1010 Wien
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1070 Wien
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74001 Viimsi
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24019 Perigueux
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46001 Valencia
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