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Inhalt archiviert am 2024-06-18
A Comparative Analysis of the Protection of Geographical Indications for Foodstuffs

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Geografische Angaben zu Lebensmitteln werden erforscht

Es gibt viele Diskussionen über die Frage des Schutzes geografischer Angaben (geographical indication, GI) für Lebensmittel. Eine Forschungsinitiative sollte die Lücke in der Forschung in Bezug auf die besonders schützenswürdige Natur der geografischen Angaben und die Funktionen füllen, die sie ausüben.

Das durch EU-Finanzierung getragene Projekt "A comparative analysis of the protection of geographical indications for foodstuffs" (PROGI) betrachtete Unterschiede in Bezug auf das für geografische Angaben typische Paradigma vom geistigen Eigentum. Man nahm auf Zertifizierungsmarken, Kollektivmarken, geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und geschützte Ursprungsbezeichnungen (appellation of origin, AO) Bezug. Die rechtliche Analyse berücksichtigte die verschiedenen Modelle, welche die Verbindung zwischen der geografischen Herkunft eines Lebensmittels (das sogenannte Terroir) und die es kennzeichnenden Qualitätsmerkmale beschreiben. Landläufig unterscheidet man zwischen den EU-Ländern (nicht urheberrechtlich geschützt mit g.U. und g.g.A.) und Ländern in Nordamerika (urheberrechtlich geschützt mit Zertifizierungs- und Kollektivmarken). Aber auch in Nordamerika gibt es Beispiele für nicht urheberrechtlich geschützte Systeme zum Schutz geografischer Angaben. Hier wie auch in Australien gibt es eine teilweise betriebliche Konvergenz, die dem europäischen Rahmenwerk ähnelt. Das gilt fast ausschließlich für den Weinsektor. Auch dort gibt es jedoch immer noch wichtige Elemente, die verschieden sind. Einige Bereiche (z. B. Käse oder Gemüse) sind Zeugnis der Gegensätzlichkeit in Sachen nicht urheberrechtlich geschützt/urheberrechtlich geschützt zwischen den Modellen der EU und Nordamerikas. Außerdem legt man in den EU-Ländern mehr Wert auf die nicht urheberrechtlich geschützte Dimension der geografische Angaben, als man das in nordamerikanischen Ländern tut. Beispielsweise sind die europäischen Zeichen für g.U./g.g.A. nicht als eine Form des geistigen Eigentums eingestuft, sondern eher als eine Form der Kennzeichnung. Die Bedeutungen, Werte und Praktiken, die mit dem rechtlichen Schutz von geografischen Angaben verbunden waren, wurden einer interpretierenden Analyse unterzogen. Darin zeigte sich, dass sowohl allgemeine als auch bürgerliche Rechtssysteme über eine reiche Vielfalt an rechtlichen Instrumenten zum Schutz von geografischen Angaben verfügen. Außerdem sind geografische Angaben in der Weitergabe verschiedener Bedeutungen, zum Beispiel der Erhaltung von Traditionen oder der Bildung neuer Identitäten durch Nischenvermarktung, eher flexibel. Der Ansatz von PROGI ermöglichte eine eingehende Analyse, auf welche Weise geografische Angaben eingesetzt, wahrgenommen und im Alltag 'gelebt' werden. Die Forscher untersuchten die Auswirkungen der Schaffung und des Schutzes geografischer Angaben sowie die Erwartungen und Werte, die deren Schutz in diesem Sinne erfüllen sollte. Insgesamt hob die Projektarbeit das Potenzial der geografischen Angaben für den Schutz sowie die Entwicklung von Traditionen und Gemeinschaftsressourcen hervor, um damit Prozesse einer zukunftsorientierten Entwicklung auszulösen. Die PROGI-Ergebnisse werden daher für sämtliche Schutzmodelle für geografische Angaben und rechtliche Rahmenbedingungen beträchtliche sozioökonomische Konsequenzen haben.

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