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Inhalt archiviert am 2024-06-18

EU taxation and third countries

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Besteuerungslösungen für EU- und Nicht-EU-Länder

Da nationale Wirtschaftssysteme immer stärker voneinander abhängig werden, bekommen es die Regierungen mit neuen Risiken in der grenzüberschreitenden Besteuerung zu tun. Eine EU-Initiative hat deshalb das Steuerrecht überprüft, um die in der Debatte über EU-Besteuerung und in Drittländern aufgeworfenen Probleme zu lösen.

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Das Projekt EUTC (EU taxation and third countries) vereinte dank EU-Finanzierung Forscher mittels Abordnungen, um einen Beitrag zum heutigen Stand der Technik im internationalen Steuerrecht zu leisten. Zu diesem Zweck fanden unter den Forscherinnen und Forschern aus Österreich, Brasilien, den Niederlanden und Südafrika verschiedene Austauschaktivitäten wie beispielsweise Diskussionen, Workshops, Diskussionsrunden und Gespräche statt. Die Wissenschaftler profitierten zudem von den Möglichkeiten, ihr eigenes Netzwerk aufzubauen und eine Verbindung zur internationalen Steuergemeinschaft herzustellen. Im Rahmen des Projekts konzentrierte man sich auf vier Forschungsschwerpunkte: Einkommensteuervereinbarungen, Körperschaftssteuerkonsolidierungsvereinbarungen, neue Fortschritte bei Steuerabkommen und die Verbesserung der Systeme der Mehrwertsteuer/allgemeinen Umsatzsteuer. Die geprüften Veränderungen in den Besteuerungsabkommen beruhten auf Entscheidungen internationaler Organisationen über nicht rechtsverbindliche Instrumente in Hinsicht auf internationale Steuern. Durch den gemeinsamen Austausch gewannen die Forscher wertvolle Einblicke in europäische Steuerrechtsfragen von Wissenschaftlern, die zu den Ländern gehören, die nicht Teil der EU oder Mitglieder der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) sind. Die Forschungsergebnisse wiesen nach, dass verschiedene in Südafrika von der Mehrwertsteuer befreite Obst- und Gemüsesorten den Benachteiligten zugute kamen. Die bei der Entwicklung eines Systems des fiskalischen Föderalismus in der EU und gewonnenen Erfahrungen wurden an die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) weitergegeben. Letztere ist eine regionale zwischenstaatliche Organisation, die sich aus Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda zusammensetzt. An der Sao Paulo Law School in Brasilien fand ein internationaler Kongress zu Steuerpolitik statt. Daran nahmen öffentliche Finanzbehörden auf lokaler, nationaler und EU-Ebene aus verschiedenen Mitgliedstaaten teil. EUTC gab Aufschluss über die nationalen Steuergesetze, da sie sich auf deren ausländische Äquivalente beziehen. Eine Analyse des nationalen Steuerrechts gegenüber dem ausländischen Steuerrecht gestattet es den Forschern, Unterschiede zu verstehen und weltweit realisierbare Vorschläge zur besseren Überwindung von Konflikten im internationalen Steuerrecht zu entwickeln. Aufgrund dieser internationalen Relevanz ist es aus europäischer Perspektive von enormer Bedeutung, mit Drittländern zu kooperieren. Die Projektergebnisse werden bedeutende Auswirkungen auf den Kapitalverkehr zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern haben.

Schlüsselbegriffe

Steuerwesen, Besteuerung, Steuerrecht, Steuergesetze, Drittländer, EUTC, Steuerabkommen

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