Forschungsbeiträge unterstützen die Kommission bei der Einführung neuer Verordnungen zur GVO-Kennzeichnung
Am 25. Juli verabschiedete die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag zur Verordnung über genetisch veränderte Organismen (GVO) in Europa, um das Vertrauen der Verbraucher zu erhöhen und die Rückverfolgbarkeit von GVO in der Nahrungsmittelkette zu verbessern. Die Maßnahmen erfordern, dass GVO von den Agrarbetrieben bis zu den Haushalten zurückzuverfolgen sind und dass alle Nahrungs- und Futtermittel, die GVO enthalten oder aus ihnen abgeleitet sind, gekennzeichnet werden. Die gesetzlichen Vorschriften sehen einen zentralisierten Ansatz des "one-size fits all" (einheitliche Untersuchung für alle Nahrungsmittel) zur Einhaltung der GVO-Verordnung vor, bei dem genetisch veränderte Produkte einer einzigen wissenschaftlichen Untersuchung durch die Europäische Lebensmittelbehörde (EFA - European Food Authority) unterzogen werden. Es werden erstmalig spezifische Verordnungen zu genetisch verändertem Tierfutter eingeführt, während die Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Produkte auf alle Nahrungs- und Futtermittel ausgedehnt wird, die aus GVO hergestellt sind. Die Kennzeichnung soll unabhängig davon erfolgen, ob genetisch veränderte DNA oder Proteine im Endprodukt enthalten sind. Das unbeabsichtigte Vorhandensein von bis zu einem Prozent genetisch veränderter Substanzen in Nahrungs- und Futtermitteln soll jedoch von der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen werden, da es unmöglich ist, eine hundertprozentige Reinheit während der Aufzucht und Verarbeitung zu gewährleisten. Das Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz der GFS, das bei der Untersuchung von GVO-Produkten eine wichtige Rolle spielen wird, schlug den kontrovers diskutierten Anteil von einem Prozent vor, nachdem Tests entwickelt wurden, die ergaben, dass ein hundertprozentiger Nachweis von GV-DNA oder -Proteinen unter einem Prozent nicht gewährleistet werden könne. Das Institut für Referenzmaterialien der GFS nimmt ebenfalls eine bedeutende Funktion bei der Entwicklung von Referenzmaterialien ein, die bei der Überprüfung von Stichprobennahmen und Methoden zur Feststellung von GVO verwendet werden. Eine Sprecherin des Forschungskommissars Philippe Busquin betonte die Bedeutung der Rolle der GFS. "Wenn Nahrungs- oder Futtermittel gekennzeichnet werden sollen, müssen zuverlässige Testverfahren entwickelt werden - dies ist ein kontinuierlicher Prozess." Umweltkommissarin Margot Wallström, die bei der Erarbeitung der Vorschläge führend mitgewirkt hat, sagte: "Die Bestimmungen für die Rückverfolgbarkeit gewährleisten, dass der Schutz der Umwelt und der Gesundheit auf hohem Niveau eingehalten wird, und ebnen den Weg für ein angemessenes Kennzeichnungssystem. Dadurch kommen natürlich Kosten auf die Produzenten und den Handel zu. Unsere Fähigkeit, das Vertrauen der Öffentlichkeit aufzubauen, steht jedoch auf dem Spiel. Europäische Unternehmen können die Chancen, die seitens der Biotechnologie geboten werden, nur nutzen, wenn dieses Vertrauen aufgebaut wird." Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne, der bei der Erarbeitung der neuen Verordnungen ebenfalls eine führende Rolle gespielt hat, erklärte: "Durch diese Gesetze wird gewährleistet, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU dem von den Verbrauchern erwarteten hohen Standard entsprechen. So können die Verbraucher entscheiden, ob sie aus genetisch veränderten Organismen hergestellte Nahrungsmittel kaufen möchten. Aufgrund des vorgeschlagenen Verfahrens zur Kennzeichnung können die Verbraucher eine individuelle Entscheidung treffen...Für mich ist es ebenso von Bedeutung, dass wir erstmalig klare Regeln zu genetisch veränderten Futtermitteln in Europa haben. Dies ist ein großer Beitrag zur Bereitstellung verlässlicher Informationen für die Landwirte über die Futtermittel, die sie kaufen." Im Anschluss an eine wissenschaftliche Risikobewertung durch die EFA, die der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Meinungsäußerung gibt, sollen genehmigte Produkte für eine Dauer von zehn Jahren auf eine Liste für GV-Nahrungs- und Futtermittel gesetzt werden. Der Zeitrahmen von zehn Jahren soll verlängerbar sein. Die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit obliegt den Akteuren aus Industrie und Wirtschaft, die in jeder Phase der Markteinführung eines Produkts detaillierte Aufzeichnungen führen und diese Informationen weiteren Beteiligten in der Handelskette zur Verfügung stellen müssen. Die Biotechnologiebranche begrüßte die neuen Vorschläge. Sie hofft, dass dadurch der EU-Markt für GV-Produkte wieder geöffnet wird, der seit der vorübergehenden Einstellung der Vermarktung neuer GV-Produkte im Juni 1999 für diese Produkte nicht zugänglich ist. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die neuen Vorschläge in den USA positive Reaktionen hervorrufen werden, da sie möglicherweise mit der nächsten Gesprächsrunde über die Liberalisierung des globalen Handels nicht vereinbar sind. Die Biotechnologieunternehmen in den USA befürchten ebenfalls, dass die US-Exporteure aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften gezwungen sein könnten, kostenintensive Testverfahren einzuführen. Die Vorschläge, die die Richtlinie über die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt (90/220/EWG) ergänzen, werden vom Rat und dem Europäischen Parlament während der kommenden Monate diskutiert und voraussichtlich bis zum Jahr 2003 in Kraft treten. Zwei weitere Vorschläge zu GV-Saatgut werden im Herbst unterbreitet.