Der Wissenschaftliche Pflanzenausschuss fordert eine bessere Erforschung des Grenzwertes für "genetisch nicht veränderte" Produkte
Der Wissenschaftliche Pflanzenausschuss der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz gibt zu bedenken, dass es unter Umständen nicht möglich sei, den neuen Kennzeichnungsgrenzwert von einem Prozent für "genetisch nicht veränderte" Produkte zu erfüllen, der kürzlich in einem von der Kommission verabschiedeten Gesetz festgelegt wurde. Der Wissenschaftliche Pflanzenausschuss wurde nach der Verabschiedung eines Vorschlags am 25. Juli dieses Jahres um eine Stellungnahme gebeten. In dem Vorschlag heißt es, dass das unbeabsichtigte Vorhandensein von bis zu einem Prozent genetisch veränderter Substanzen in Nahrungs- und Futtermitteln von der Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Produkte ausgeschlossen werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten Anbaubetriebe und Unternehmen Maßnahmen ergreifen, mit denen der Prozentsatz des zur Aussaat von Nahrungspflanzen verwendeten genetisch veränderten Saatguts minimiert und der Pollenflug und somit die Übertragung der Gene begrenzt wird. Um das Ziel dieses Grenzwertes von einem Prozent zu erreichen, hat die Kommission vorgeschlagen, dass die Frequenz von genetisch verändertem Saatgut in gepflanzten Saatgutchargen bei fremdbefruchtenden Pflanzen (wie beispielsweise Zuckerrüben) nicht höher als 0,3 Prozent, und bei selbstbefruchtenden Pflanzen (wie beispielsweise Weizen, Rapssaat), bei denen eine Pollenbefruchtung durch angrenzende Felder weniger wahrscheinlich ist, nicht höher als 0,5 Prozent ist. Der Wissenschaftliche Pflanzenausschuss stellt fest, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte für genetisch verändertes Saatgut nach der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Auffassung nur durch die Anwendung idealer Produktionspraktiken erreicht werden können. Der Ausschuss gab zu bedenken, dass es wahrscheinlich viele Fälle gibt, bei denen diese Werte möglicherweise aufgrund des Pollenflugs von angrenzenden genetisch veränderten Pflanzen und "verschüttetem" Saatgut aus genetisch veränderten Pflanzen, die in früheren Jahren am selben Ort angebaut wurden (Wildpflanzen), nicht erreicht werden können. Der Wissenschaftliche Pflanzenausschuss gab zu bedenken, dass diese Schwierigkeiten wahrscheinlich zunehmen werden, da die Produktion von genetisch veränderten Pflanzen in Europa zunimmt und das Risiko der Fremdbefruchtung proportional steigen wird. Der Ausschuss schlug vor, dass der Grenzwert von einem Prozent für "genetisch nicht veränderte" Produkte angesichts der weiteren Erfahrungen mit genetisch veränderten Pflanzen letzten Endes neu bewertet werden müsse. Andere von der Kommission ins Auge gefasste Strategien sind die Verdopplung der derzeitigen Trennabstände zwischen genetisch veränderten und genetisch nicht veränderten Pflanzen. Der Wissenschaftliche Pflanzenausschuss zog die Wirksamkeit derartiger Maßnahmen in Zweifel, sagte jedoch, dass unter Umständen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssten, um ein akzeptables Maß an Pflanzenreinheit zu gewährleisten. Der Ausschuss sagte, dass die Wirksamkeit von Isolierabständen je nach Pflanzenart unterschiedlich sei, und forderte die weitere Erforschung von Hybridpflanzen, um zu klären, welche Isolierungsvorsorgemaßnahmen erforderlich sind. Der Wissenschaftliche Pflanzenausschuss vertrat die Auffassung, dass auch die Auswirkung von "Wildpflanzen" auf genetisch nicht veränderte Pflanzen noch weiter erforscht werden müsse, um die bei Saatgut und Nahrungspflanzen tolerierbaren Mengen zu ermitteln. Die Kommission schlug ferner die Einführung von speziellen Zeiträumen vor, innerhalb derer keine genetisch veränderten Pflanzen derselben oder einer eng verwandten Pflanzenart auf Feldern angebaut werden dürfen, die anschließend für genetisch nicht veränderte Pflanzen genutzt werden. Der Wissenschaftliche Pflanzenausschuss wies jedoch auf einen Mangel an eindeutigen Daten zu den Persistenzen einiger Saatgutspezies im Boden hin, der es schwierig mache, die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, dass genetisch nicht veränderte Pflanzen von "übriggebliebenem" genetisch verändertem Saatgut kontaminiert werden. Der Ausschuss akzeptierte jedoch, dass es drei große Pflanzengruppen gibt, die als Leitlinien für Mindestpflanzpausen zwischen genetisch veränderten und genetisch nicht veränderten Pflanzen genutzt werden können: - kurze Persistenz (ein Jahr; Beispiele: Soja, Mais und Futtererbsen) - mittlere Persistenz (zwei bis drei Jahre; Beispiele: Weizen, Ackerbohnen, Gerste) - lange Persistenz (fünf Jahre; Beispiele: Raps, Kartoffeln, Rüben). Die American Society of Plant Biologists (ASPB) hat eine Aufsatzsammlung mit dem Titel "Genetically-modified crops: what do the scientists say?" (Genetisch veränderte Pflanzen: was sagen die Wissenschaftler?) als Plattform für die Auffassung der Pflanzenwissenschaftler zu genetisch veränderten Pflanzen zusammengestellt. Die Veröffentlichung ist eine Sammlung von Aufsätzen, die von Mai 2000 bis Mai 2001 in der Fachzeitschrift "Plant Physiology" der ASPB erschienen sind.