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Wissenschaftlicher Ausschuss legt Vorschläge zur Bekämpfung durch Lebensmittel übertragbarer Krankheitserreger vor

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen angenommen, um als Reaktion auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Veterinärmaßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit (SCVPH) die geltenden Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung von in Lebens...

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen angenommen, um als Reaktion auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Veterinärmaßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit (SCVPH) die geltenden Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung von in Lebensmittel enthaltenen Krankheitserregern zu überarbeiten. Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne führte aus: "Dies ist ein wichtiger Schritt in unserer Kampagne zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit. Die Tatsache, dass jedes Jahr viele Menschen an durch Lebensmittel übertragenen Infektionen erkranken, die sich manchmal sogar als tödlich erweisen, scheint in den Medien nicht sehr viel Beachtung zu finden." Der SCVPH veröffentlichte im April 2000 ein Gutachten zur Bekämpfung von Zoonosen (Krankheiten oder Infektionen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden), in dem schärfere Kontrollen und eine verbesserte Überwachung gefordert werden, um den Trend eines ansteigenden Auftretens von Zoonosen der letzten Jahrzehnte umzukehren. Die beiden häufigsten Zoonoseerreger in der EU sind Salmonellen und Campylobacter, von denen im Jahr 1999 165.659 (Salmonellose-) bzw. 126.981 (Campylobacteriose-) Fälle gemeldet wurden. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen lediglich die Spitze des Eisbergs sind, wenn man bedenkt, dass ein großer Teil der Fälle nicht gemeldet werden und dass nur wenige Laborbefunde existieren. In der Stellungnahme des SCVPH, die sich auf sieben der wichtigsten Zoonose-Erreger konzentriert, wird eine Reihe besorgniserregender Tatsachen hervorgehoben. Der Ausschuss stellte fest, dass in rund fünf Prozent der Fälle von Erkrankungen durch Salmonellen ernsthafte Komplikationen ähnlich einer reaktiven Arthritis auftreten, von denen rund zwei Prozent tödlich enden. Dies entspricht einem von 1000 Fällen von Erkrankungen durch Salmonellen. Der SCVPH geht davon aus, dass dies ungefähr 200 Todesfällen jährlich in der EU entspricht und dass die wachsende Resistenz einiger Salmonellenstämme gegenüber Antibiotika die Auswirkungen der Krankheit noch verschlimmert und das Risiko ernsthafter Komplikationen oder des Todes noch erhöht. Der SCVPH nimmt ebenfalls an, dass in einem von 1000 Fällen von Campylobakteriose eine akute neuromuskuläre Lähmung, das Guillain-Barré-Syndrom, auftritt. Der Ausschuss warnte davor, dass die Listeriose sich in 20 bis 40 Prozent der Fälle als tödlich erweisen könnte, obwohl es sich hierbei um eine weniger häufig auftretende Infektion als Salmonellose und Campylobacteriose handelt. Im Fall von immungeschwächten Personen kann diese Zahl laut SCVPH sogar 75 Prozent betragen. Das SCVPH-Gutachten zur Bekämpfung der Zoonose definierte ebenfalls eine Reihe von Bereichen, in denen weitere Forschungstätigkeiten notwendig sind, darunter die Entwicklung genauer Diagnosetechniken, um Untersuchungen auf das Vorhandensein von Salmonelleninfektionen in lebenden Tieren für die gesamte EU vornehmen zu können, sowie weitere Forschungstätigkeiten zur Epidemiologie von Zoonosen in landwirtschaftlichen Betrieben. Der Ausschuss ging auch davon aus, dass weitere Forschungstätigkeiten zu den Ursachen von Campylobakteriose sowie zum natürlichen Ursprung der Krankheit ebenfalls wichtige Anhaltspunkte geben könnte, um die Fälle von Erkrankungen des Menschen einzudämmen. Durch das Gutachten des SCVPH wurde ein EU-weites Projekt zur Informationssammlung über das Auftreten der durch Nahrungsmittel verursachten Krankheiten ausgelöst. In diesem Zusammenhang haben die Mitgliedstaaten im März dieses Jahres nationale Berichte erstellt. Die von der Kommission angenommenen Vorschläge beinhalten eine neue Richtlinie, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Systeme zur Überwachung von Zoonose-Erregern innerhalb der gesamten Nahrungskette zu schaffen und an koordinierten Überwachungsprogrammen teilzunehmen, um das Ausmaß des Auftretens von Zoonose-Infektionen in der EU festzustellen. Die Maßnahmen, die aus dem Haushalt der Gemeinschaft kofinanziert werden, beinhalten ebenfalls die Datensammlung zum Ausbruch der durch Lebensmittel verursachten Krankheiten und zur Entwicklung der antimikrobialen Resistenz in bestimmten Zoonose-Erregern. Die vorgeschlagene Verordnung legt ebenfalls die Rahmenbedingungen für die Verminderung einer Zoonose-Infektion an der Quelle fest. Dies soll durch koordinierte Maßnahmen zur Verringerung von Krankheitserregern, die sich gezielt auf Salmonellen beziehen, geschehen. Die zukünftige Europäische Lebensmittelbehörde, ein unabhängiges Gremium zur Lebensmittelsicherheit, das im Jahr 2002 seine Arbeit aufnimmt, soll für die Überwachung von Daten zur Zoonose-Bekämpfung und -Prävention unter den überarbeiteten Rechtsvorschriften zuständig sein.

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