Tatsachenfeststellung und Verallgemeinerung
Bei der juristischen Tatsachenfeststellung werden Verallgemeinerungen oftmals entweder als Beweismittel oder als Rückhalt für Schlussfolgerungen eingesetzt. Diese Verallgemeinerungen können verwirrend sein und/oder starke Einwände erwecken. GENERALIZATIONS (Generalizations in the law) ist ein EU-finanziertes Projekt, das einen Weg entwickelte, um besser zwischen akzeptablen und unzulässigen Verallgemeinerungen unterscheiden zu können. Die Begründung beruht darauf, daß gegen eine Verallgemeinerung Einspruch erhoben werden kann, wenn ein gesetzlicher Faktenermittler erforderlich ist, um vorauszusetzen, dass das Verhalten eines Individuums durch einen bestimmten Kausalfaktor bestimmt wurde, der sein Verhalten unfrei macht. Zum Beispiel, ist die Verwendung des Arguments einer hohen Verbrechensrate mit illegalen Schusswaffen in einer bestimmten Nachbarschaft, um die Verurteilung eines einzelnen Bewohners in einem Verbrechen zu unterstützen, an dem eine illegale Schusswaffe beteiligt war, abzulehnen. Man verfolgte einen Bottom-up-Ansatz, durch den spezielle Fragen erforscht wurden, um Fakten über eine bestimmte Person zu herauszufinden. Kausalität und Konsens standen im Mittelpunkt. Bislang wurde eine wissenschaftliche Arbeit über eine Fallstudie veröffentlicht, bei der quantitative Verallgemeinerungen verwendet werden, um wesentliche Fakten der Kausalität vor Gericht zu beweisen. Die Forschung wurde erweitert, um Racial Profiling und den Unterschied zwischen Nötigung und Täuschung in sexuellen Beziehungen zu erfassen. Neue Kontakte zu europäischen und israelischen Wissenschaftlern und Instituten wurden geknüpft.