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Inhalt archiviert am 2023-01-01

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Kommission wird Patentierbarkeit von menschlichen Gensequenzen und Stammzellen prüfen

Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie den Schutzumfang von Patenten auf aus dem menschlichen Körper stammende isolierte Gensequenzen und auf menschliche Stammzellen und daraus hergestellten Zelllinien prüfen wird. In ihrer ersten jährlichen Untersuchung der Aus...

Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie den Schutzumfang von Patenten auf aus dem menschlichen Körper stammende isolierte Gensequenzen und auf menschliche Stammzellen und daraus hergestellten Zelllinien prüfen wird. In ihrer ersten jährlichen Untersuchung der Auswirkungen der Richtlinie des Jahres 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen teilt die Kommission mit, die Prüfungen gingen auf ihre Verpflichtung zurück, jegliche Probleme zu prüfen, die sich in den neuen naturwissenschaftlichen Disziplinen der Biotechnologie und der Gentechnik ergeben. Ihr Ziel ist, ein Gleichgewicht zwischen dem Grundsatz der Unveräußerlichkeit des menschlichen Körpers und der Förderung der Forschung in den genannten Gebieten, die zur Entwicklung neuartiger Therapien und Medikamente führen könnten, zu finden. Die Kommission ist überzeugt, dass die Forschung in den Bereichen Biotechnologie und Gentechnik darunter leiden könnte, wenn aus rechtlichen Gründen kein wirtschaftlicher Anreiz mehr besteht, ein Patent zu beantragen. Gegenstand der Studie ist die Frage, ob ein größerer Schutzumfang von Patenten auf bestimmte Techniken und Anwendungen notwendig ist. Die Ergebnisse der Untersuchungen der Kommission werden in der im kommenden Jahr vorgesehenen Bewertung der Richtlinie veröffentlicht. In die Untersuchungen werden Diskussionen zwischen Wissenschaftlern, Rechtsanwälten und Patentverwaltern einfließen. Außerdem wird eine Sachverständigengruppe eingerichtet. Eine weitere Schlussfolgerung des Berichts ist der Hinweis auf die dringend gebotene vollständige Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht durch alle Mitgliedstaaten. Dies ist bisher erst in sechs EU-Ländern der Fall. Die Kommission befürchtet, dass es sich "in starkem Maße hinderlich auf die Entwicklung der Biotechnologien in Europa auswirken" würde, wenn die übrigen Staaten nicht nachzögen.

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