Kommission begrüßt "mit Vorbehalten" die Annahme der Arzneimittelgesetzgebung durch das Europäische Parlament
Die Kommission begrüßte die Entscheidung des Europäischen Parlaments, neue Vorschläge für das Arzneimittelrecht der EU anzunehmen, "bedauert" jedoch, dass es ein Schlüsselelement des Dokuments abgelehnt hat. In einer Plenarsitzung am 23. Oktober in Straßburg nahmen die MdEP die Vorschläge unter Hinzufügung einer Reihe von Änderungsanträgen an. In einem der Änderungsanträge wurde der Vorschlag der Kommission abgelehnt, ein Pilotprojekt zu genehmigen, bei dem die Hersteller den Patienten genehmigte Informationen über neue Medikamente zur Behandlung von Krankheiten wie AIDS, Asthma und Diabetes liefern würden. Die Abgeordneten hatten zuvor Bedenken geäußert, dass ein solcher Schritt zu Werbung für Arzneimittel, wie es in den USA der Fall ist, führen könnte. In seiner Antwort auf die Entscheidung des Parlaments sagte Erkki Liikanen, EU-Kommissar für Unternehmen und die Informationsgesellschaft: "Ich begrüße das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament, da wir damit der endgültigen Verabschiedung dieses umfassenden Reformpakets einen Schritt näher gekommen sind. Bedauerlicherweise hat das [Parlament] unseren Vorschlag, dass AIDS-, Asthma- oder Diabetespatienten von den herstellenden Pharmaunternehmen Informationen über die Arzneimittel erhalten können, die zur Behandlung ihrer Krankheiten eingesetzt werden, abgelehnt." Der Kommissar fuhr fort: "Der Vorschlag würde keine unaufgeforderte Werbung für solche Arzneimittel gestatten, [sondern] dafür sorgen, dass Informationen, die häufig nachgefragt werden, allen europäischen Patienten zur Verfügung stehen, dass sie richtig, zweckmäßig und von der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) zugelassen sind." Die Kommission schloss den Vorschlag mit ein, da sie meinte, dass die Verbreitung von Informationen über Arzneimittel aus den USA über das Internet zu einem Problem werde, weil einige Medikamente den gleichen Namen haben wie andere in Europa, jedoch nicht mit diesen identisch seien. Es gibt auch viele nützliche Informationen auf Englisch, aber nicht in anderen europäischen Sprachen. Zur Frage des Patentschutzes schlossen sich die MdEP der Position der Kommission an, dass zehn Jahre für die Innovatoren in der Pharmaindustrie ein ausreichender Zeitraum seien, um finanziell von ihrer Forschung und Entwicklung zu profitieren. Danach würde es anderen Unternehmen freistehen, billigere Generika zum Nutzen der Bürger herzustellen. Beide Seiten sahen dies als das ideale Gleichgewicht zwischen der Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Pharmaindustrie einerseits und dem bestmöglichen Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Patienten andererseits an. Es ist jedoch vorgesehen, dass die Schutzfrist unter bestimmten Umständen um ein Jahr verlängert werden kann. In einem anderen Teil der Gesetzgebungsvorschläge gab das Parlament den Weg für ein neues, zentralisiertes Zulassungsverfahren für Medikamente frei, das von der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln verwaltet werden soll. Es wurden jedoch weitere Änderungsanträge eingebracht, darunter auch die Forderung, dass die Verbraucher besseren Zugang zu Informationen über neue Medikamente haben sollen. Als Teil des Mitentscheidungsverfahrens wird der Vorschlag zusammen mit den Änderungsanträgen des Parlaments bei einem Treffen des Ministerrats diskutiert, der versuchen wird, einen Kompromiss auszuarbeiten, auf den sich die Kommission und das Parlament einigen können. Liikanen äußerte sich zuversichtlich, dass dies in den nächsten Monaten geschehen könnte: "Ich freue mich darauf, mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament die Gespräche über dieses Thema fortzusetzen, und ich hoffe, dass wir eine Einigung erreichen können."