Online-Konsultation der Kommmission zum Schutz von Versuchstieren
Die Europäische Kommission führt im Internet eine öffentliche Befragung durch, die sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute im Bereich Schutz von Versuchstieren richtet. Die Ergebnisse dieser Befragung sollen in den nächsten Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu diesem Thema einfließen. Für die Befragung stehen zwei unterschiedliche Fragebögen zur Verfügung: ein Fragebogen für die allgemeine Öffentlichkeit und einer für Fachleute. Der an die Öffentlichkeit gerichtete Fragebogen ist in 20 Sprachen abrufbar und dient dazu, zu ermitteln, welche Ansichten die Öffentlichkeit zu Tierversuchen vertritt, wann Tierversuche ihrer Meinung nach akzeptabel sind, wann Tiere eingesetzt werden sollten und ob die bestehende Gesetzgebung den Schutz von Versuchstieren ausreichend gewährleistet. Der zweite Fragebogen ist ausführlicher und richtet sich an Fachleute in den Bereichen Tierschutz, Tierversuche, Tierkunde und Naturwissenschaften sowie in rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen, die eng mit diesen Themen zusammenhängen. Fachleute werden darin aufgefordert, sich zu den vorläufigen Ergebnissen der Folgenabschätzung hinsichtlich der Optionen für die Überarbeitung der gegenwärtigen Gesetzgebung zu äußern. Die aktuelle EU-Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren wurde 1986 verabschiedet. Darin sind die Anforderungen an Einrichtungen, die Tierversuche durchführen wollen, sowie Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Versuchstieren festgelegt. Ferner enthält sie Anweisungen zum ordnungsgemäßen Einsatz von Betäubungsmitteln, um den Tieren unnötiges Leiden und Schmerzen zu ersparen. Darüber hinaus fordert sie zur Entwicklung alternativer Methoden zu Tierversuchen auf und unterbindet Tierversuche, sofern alternative Methoden bestehen. Seit der Verabschiedung der Richtlinie wurden jedoch neue Techniken entwickelt, unter anderem die Verwendung von transgenen Tieren, die Xenotransplantation (bei der Gewebe, Organe oder Zellen zwischen verschiedenen Tierarten transplantiert werden) und das Klonen. Für diese Techniken bietet die geltende Richtlinie keine Grundlage. Auch die Verwendung von Tieren mit einem höheren Grad an neurophysiologischer Empfindsamkeit, wie im Fall von nicht menschlichen Primaten, ist nicht speziell geregelt. Die Europäische Kommission plant für Anfang 2007 die Vorlage eines Vorschlags zur Überarbeitung der Richtlinie von 1986. Wichtigstes Ziel der Überarbeitung ist eine harmonisierte, kontrollierte Verwendung von Tieren in wissenschaftlichen Verfahren mit umfassendem Tierschutz und transparenten Methoden in der gesamten EU. Die Entwicklungen seit der Annahme der Richtlinie im Jahr 1986 sollten sich ebenso niederschlagen wie ethische Belange und andere berechtigte Bedenken. Dabei soll ein Gleichgewicht zwischen der kontrollierten Verwendung von Versuchstieren einerseits und der Gewährleistung der Spitzenforschung in der EU andererseits gefunden werden.