Kommission überarbeitet Leitlinien über staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in KMU
Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien über Vorschriften für staatliche Beihilfen zur Verbesserung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu Risikokapitalinvestitionen überarbeitet. Die Akteure haben die neuen Vorschriften begrüßt, die ihren Aussagen zufolge beträchtlich zur Förderung der Innovation beitragen werden. Risikokapital bedeutet Bereitstellung von Beteiligungskapital für Unternehmen in der frühen Wachstumsphase. Öffentliche Mittel für Risikokapitalmaßnahmen werden für notwendig erachtet, da viele Unternehmen, insbesondere KMU, denen es nicht gelingt, Finanzierungsmittel für die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit zu erhalten, unter der bestehenden "Kapitalmarktlücke" leiden. Aufgrund der potenziellen kommerziellen Vorteile, die dies mit sich bringen könnte, muss staatlich gefördertes Risikokapital jedoch überwacht werden, um sicherzustellen, dass der Markt nicht verzerrt, Anreize genommen oder weitere mögliche Investoren von der Bereitstellung von Kapital abgehalten werden. In den am 19. Juli veröffentlichten "Leitlinien über staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen" sind die Bedingungen aufgeführt, die staatlich geförderte Risikokapitalmaßnahmen für KMU erfüllen müssen, um von der Kommission genehmigt zu werden. Die Leitlinien, die eine Mitteilung aus dem Jahr 2001 ersetzen, bringen den so genannten "Safe Harbour"-Ansatz oder das "vereinfachte Prüfverfahren" ins Spiel, das den KMU erlaubt, bis zu 1,5 Millionen Euro an gemeinsamen staatlichen und privaten Finanzierungsmitteln innerhalb eines Jahres zu erhalten. Dies ist eine Erhöhung um 50 Prozent gegenüber dem früheren Schwellenwert und soll das aktuelle Niveau der Kapitalmarktlücke in der EU widerspiegeln. Im Rahmen dieses "vereinfachten" Prüfverfahrens müssen weitere Bedingungen erfüllt werden. Beispielsweise müssen 70 Prozent des Gesamtbudgets durch Beteiligungen oder beteiligungsähnliche Finanzierungsinstrumente anstelle von Kreditfinanzierungsinstrumenten zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss der Mindestbeitrag privater Anleger 50 Prozent betragen. Sollte eine staatlich geförderte Risikokapitalmaßnahme die genannte Schwelle überschreiten, wird eine eingehendere wirtschaftliche Prüfung erfolgen müssen, in deren Rahmen Nachweise für ein Marktversagen erbracht werden müssen. Die Entscheidung zur Entwicklung eines zweistufigen Verfahrens für die wirtschaftliche Bewertung ist Ausdruck der verfeinerten wirtschaftlichen Gesamtbetrachtungsweise des Aktionsplans "Staatliche Beihilfen" der Kommission. Die Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME) hat die neuen Vorschriften befürwortet und sie als "eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Mitteilung aus dem Jahr 2001 zu demselben Thema und ein wichtiges Element zum Ausgleich von Regulierungs- und Marktversagen im Innovationsbereich" bezeichnet. Der Ansatz der Kommission, der fordert, dass mindestens 50 Prozent des Kapitals aus privaten Quellen stammen, wurde besonders begrüßt. "[Dies] wird sicherstellen, dass Investitionsentscheidungen gewinnorientiert sind und dass Risikokapitalfonds auf kommerzieller Basis verwaltet werden", sagte Gerhard Huemer, UEAPME-Direktor für Wirtschafts- und Steuerpolitik. "Die Leitlinien werden außerdem die Verwendung öffentlicher Gelder zur Erhöhung der Rentabilität oder Verringerung der Risiken für private Anleger erlauben." Die Leitlinien könnten der UEAPME zufolge jedoch weiter rationalisiert und vereinfacht werden, indem eine Gruppenfreistellung für alle "Safe Harbour"-Maßnahmen bis zu einem bestimmten Schwellenwert, zum Beispiel einer Million Euro, eingeführt wird. Dies würde die Bürokratie verringern und eine schnellere Handhabung staatlicher Risikokapital-Beihilfen sicherstellen. Eine weitere Unzulänglichkeit der überarbeiteten Leitlinien besteht der UEAPME zufolge in der Tatsache, dass sie sich nur auf Risikokapitalmaßnahmen für innovative und schnell wachsende KMU konzentrieren. Es stimme zwar, dass diese Unternehmen unter einer offensichtlichen "Kapitalmarktlücke" leiden, aber die meisten KMU seien tatsächlich mit einer allgemeinen "Finanzierungslücke" konfrontiert und bräuchten einen besseren Zugang zu Maßnahmen für die Schuldenfinanzierung, welche von den überarbeiteten Leitlinien leider nicht erfasst würden. "Wir hoffen, dass die Mitgliedstaaten die neuen Leitlinien jetzt umfassend nutzen werden, um Risikokapitalinvestitionen zu fördern und die Kapitalmarktlücke zu schließen, von der die innovativsten KMU in Europa derzeit betroffen sind. Wir erwarten außerdem, dass die Europäische Kommission eine neue Reihe von Leitlinien zu staatlichen Beihilfen für Kreditfinanzierungs- und ähnliche Instrumente bereitstellen wird, die die neuen Vorschriften zum Risikokapital ergänzen und den Zugang zu Finanzierungsmitteln für alle kleinen und mittleren Unternehmen verbessern würden", so Huemer abschließend. In anderen diesbezüglichen Nachrichten heißt es, die Kommission habe zwei staatliche Beihilfeprogramme für Innovation gebilligt. Bei dem ersten handelt es sich um ein von der französischen nationalen Agentur für industrielle Innovation (AII) entwickeltes Programm zur Innovationsmobilisierung. Die im Jahr 2005 mit einem Jahreshaushalt von einer Milliarde Euro gegründete AII wird große strategische Programme, in deren Rahmen unter der Leitung eines führenden Unternehmens große Industrieunternehmen, KMU und Forschungslabors zusammengebracht werden, auswählen, finanzieren und bewerten. Das Ziel besteht darin, innerhalb von fünf bis zehn Jahren ein neues Hightech-Produkt oder eine Hightech-Dienstleistung zu entwickeln. Obwohl davon ausgegangen wird, dass die Programme der Agentur mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung und Entwicklung (F&E) übereinstimmen, wird die Kommission sie eigenen Aussagen zufolge weiterhin überprüfen. "[�] Angesichts ihrer potenziellen Auswirkungen auf den Wettbewerb müssen die Programme einzeln der Kommission mitgeteilt werden, bevor sie in Angriff genommen werden können. Die Kommission wird insbesondere sicherstellen, dass die von der Agentur bereitgestellten Beihilfen den Interessen anderer europäischer Wettbewerber nicht schaden", sagte die Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Beim zweiten genehmigten Programm handelt es sich um eine staatliche Beihilfe in Höhe von 4,6 Millionen Euro, die die niederländische Provinz Gelderland den Initiativen gewähren will, die neue Möglichkeiten zum Schutz der Umwelt und zur Erhöhung der Effizienz und Benutzerfreundlichkeit öffentlicher Verkehrsmittel untersuchen. Die Kommission stimmte mit der Ansicht der niederländischen Provinz überein, dass die derzeitigen Lizenzinhaber für öffentliche Transportmittel zu wenig in Umweltschutz und innovative Verkehrsmittel investieren, und erachtet daher staatliche Beihilfen als notwendig, um das "Marktversagen" anzugehen.