Galileo nimmt letzte Hürde im Regulierungsbereich
Das Europäische Parlament genehmigte kürzlich eine Verordnung, in der die Regelungen in Bezug auf die Auftragsvergabe sowie die Sicherheitsanforderungen für das europäische Satelliten-Navigationssystem Galileo festgelegt werden. Es wird erwartet, dass das System über diese Vereinbarung bis 2013 vollständig betriebsbereit gemacht werden kann. Durch einen Stimmenvorteil von 607 Ja- gegenüber 36 Nein-Stimmen und 8 Stimmenthaltungen setzten die MdEPs mehreren Monaten wenig fruchtbarer Verhandlungen zwischen den Institutionen ein Ende, bei denen es um die Aufstellung eines Plans zur Rettung von Galileo ging, nachdem ein privates Unternehmenskonsortium 2007 aus dem Projekt ausgestiegen war. "Wir geben Europa und der ganzen Welt ein deutliches Zeichen, dass wir uns noch immer fest dafür einsetzen, bis 2013 jedem Bürger und jedem Unternehmen innerhalb Europas einen hochwertigen Satellitennavigationsdienst zur Verfügung zu stellen. Es werden neue Arbeitsplätze geschaffen und Europa wird seinen rechtmäßigen Platz neben den technologisch fortschrittlichsten Weltmächten behaupten", sagte der derzeitige Vorsitzende des EU-Verkehrsministerrats und slowenische Verkehrsminister Radovan Zerjav. Im Rahmen des neuen Abkommens trägt die EU die alleinige Verantwortung für die Bereitstellung der 3,4 Milliarden ¿, die für den Aufbau der anfänglichen Infrastruktur für Galileo benötigt werden, obschon Finanzbeiträge von Mitgliedstaaten und Drittländern nicht ausgeschlossen wurden. Die Frage, wer letztendlich die Fäden in der Hand hält, kann dahingehend beantwortet werden, dass der EU das 100%ige Eigentumsrecht an diesem Projekt zugesprochen wurde. Die Verordnung plant die Gründung eines interinstitutionellen Gremiums, GIP (Galileo Inter-Institutional Panel), das sich aus Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europarats zusammensetzt und die Einführung sowohl von Galileo als auch des European Geostationary Navigation Overlay Service (EGNOS) überwacht. Die Verordnung legt zudem die Regelungen in Bezug auf die öffentliche Auftragsvergabe im Rahmen des Projekts fest. Die Verträge zum Aufbau der Infrastruktur werden in sechs Pakete aufgeteilt: Systemtechnik, Bodenmissionsstationen, Bodenkontrollstationen, Satelliten, Raketenwerfer und Betrieb. Unternehmen dürfen ihre Angebote für maximal zwei Pakete einreichen. Um eine Abhängigkeit von einem einzelnen Zulieferer zu vermeiden, stimmten die MdEPs der Übernahme eines dualen Beschaffungssystems zu, bei dem zwei Zulieferer für ein Produkt eingesetzt werden. Darüber hinaus besagt die Verordnung, dass mindestens 40 % der Gesamtaktivitäten mittels Untervertrag an Unternehmen vergeben werden sollten, die nicht als vorrangiger Vertragspartner zur Ausführung der oben genannten Pakete gelten. Zudem werden innerhalb der neuen Verordnung auch die Sicherheitsverfahren des Projekts dargelegt, in deren Rahmen ein kontrollierter Zugriff auf die Technologien gefordert wird, die für die Sicherheit von Galileo und EGNOS sorgen. Ferner besagt die Verordnung, dass alle Mitgliedstaaten, in Anlehnung an EURATOM, eigene Sicherheitsbestimmungen aufstellen sollen, über die eine stetige Klassifizierung der Informationen zu den beiden Programmen gewährleistet werden kann. Im Falle eines Sicherheitsrisikos müssen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemeinschaftliche Schritte unternommen werden. Die europäische Aufsichtsbehörde für das globale zivile Satellitennavigationssystem (GNSS - Global Navigation Satellite System) ist für die Umsetzung dieser Maßnahmen und die Durchführung von Systemsicherheitsprüfungen verantwortlich. Dank der neuen Verordnung scheint Galileo wieder auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung im Jahr 2013 zu sein. Bis dahin laufen die Arbeiten zum Abschuss des zweiten Testsatelliten für dieses Projekt Ende April.