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Inhalt archiviert am 2023-03-06

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Mitglieder des Europäischen Parlaments schlagen Minimierung von Tierversuchen ohne Beeinträchtigung des wissenschaftlichen Fortschritts vor

Tierversuche sind seit Langem umstritten; nicht nur in der Bevölkerung allgemein, sondern auch in vielen Gruppen innerhalb der Industrie, in Forschungseinrichtungen und unter politischen Entscheidungsträgern. Es gab umfassende Diskussionen zur Einschränkung der Verwendung von ...

Tierversuche sind seit Langem umstritten; nicht nur in der Bevölkerung allgemein, sondern auch in vielen Gruppen innerhalb der Industrie, in Forschungseinrichtungen und unter politischen Entscheidungsträgern. Es gab umfassende Diskussionen zur Einschränkung der Verwendung von Tieren in wissenschaftlichen Versuchen und zur Verbesserung des Tierschutzes. Man fragte sich jedoch: Besteht bei derartigen Maßnahmen nicht die Gefahr, dass die Forschung in Europa beeinträchtigt wird? Die Mitglieder des Europäischen Parlaments in Straßburg und der EU-Ministerrat argumentieren, dass alle Einschränkungen und Verbesserungen realisiert werden sollten, ohne die europäischen Ziele zur Durchführung von Spitzenforschung im Kampf gegen Krankheiten zu blockieren. In dem Entwurf einer Richtlinie, die noch im Rahmen des Verfahrens der Mitentscheidung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU beschlossen werden muss, wird empfohlen, dass die Anzahl der Tiere in der Forschung wesentlich verringert wird und dass alle geplanten Versuche einer ethischen Bewertung unterzogen werden sollen. Ein solcher Schritt würde die von der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebrachte Besorgnis berücksichtigen. In einer Plenarsitzung nahmen die Abgeordneten mit einer Mehrheit von 540 zu 66 (bei 34 Enthaltungen) in erster Lesung (Berichterstatter Neil Parish) zu der Richtlinie Stellung, die diese Ziele unterstützt. "Wir alle wollen, dass Tierversuche eingeschränkt werden. Die europäischen Bürger und Bürgerinnen fordern allerdings gleichermaßen zu Recht die besten und wirksamsten Medikamente", erklärte der Abgeordnete Neil Parish. "Der Bericht des Parlaments stellt klar, wann genau Tierversuche erlaubt sein sollten und unter welchen Umständen", fügte er hinzu. "Es wird auf einen Kompromiss zwischen der Gewährleistung der Fortsetzung der Forschung in der EU und der Verbesserung des Tierschutzes hinauslaufen." Die Abgeordneten gaben grünes Licht für ein Verbot der Versuche an Menschenaffen wie Gorillas, Schimpansen und Orang-Utans. Diese vom Aussterben bedrohten Arten können nur noch in Versuchen herangezogen werden, die der Erhaltung ihrer eigenen Art gelten. Eine Expertengruppe (EG) des Europäischen Medizinischen Forschungsrats der Europäischen Wissenschaftsstiftung (EWS) hatte letzten März vorgeschlagen, dass nicht-menschliche Primaten nicht bei Versuchen verwendet werden sollen, mit Ausnahme der, die im Hinblick auf die Vermeidung, Prävention, Diagnose oder Behandlung von lebensbedrohlichen oder schwächenden Erkrankungen des Menschen durchgeführt werden. Der Bericht in erster Lesung lehnt jedoch die Vorstellung ab, dass Versuche an nicht-menschlichen Primaten auf lebensbedrohliche oder schwächende Erkrankungen eingegrenzt werden. Für eine ganze Reihe schwerer Krankheiten laufen Versuche mit Primaten. Die Zulassung einiger Medikamente erfolgt auf Grundlage europäischer und internationaler Regelungen nur, wenn sie zuvor an Primaten getestet wurden. Der Bericht besagt außerdem, dass die Europäische Kommission den Einsatz nicht-menschlicher Primaten in wissenschaftlichen Versuchen nach der Umsetzung der Richtlinie alle zwei Jahre überprüfen sollte. Bestimmte Aspekte dieser neuesten Richtlinie sind bereits in die Kritik geraten, da man befürchtete, dass europäische Forscher aufgrund ihrer Auswirkungen hinter ihre US-amerikanischen und asiatischen Kollegen zurückfallen könnten. Daher wurde die Richtlinie abgeändert, sodass sie nun ausgewogen ist und eine Fortsetzung der medizinischen Forschung - wenn erforderlich - gestattet. Die Expertengruppe schätzte ein, dass mit dem vollständigen Verbot der Grundlagenforschung an den großen Menschenaffen "zukünftig alle Perspektiven dieser Forschung in der EU beendet würden, mit möglicherweise katastrophalen Folgen für die Bekämpfung von Krankheiten, auf die besonders der Mensch und andere hoch entwickelte Primaten anfällig sind." Die Abgeordneten verabschiedeten gleichfalls die den Gesetzestext klärenden Abänderungen. Es sind drei Schweregrade von Versuchsverwendungen, die Schmerzen, Leiden oder Ängste der Tiere betreffen, definiert worden: "gering", "mittel" und "schwer". Nach Aussagen der Europäischen Kommission dürfen nur Tiere, die bei Versuchen nur "geringe" Schmerzen erlitten hatten, erneut Versuchen unterzogen werden. Die Abgeordneten befürchten allerdings, dass die Anwendung starrer Kriterien eine Zunahme der Anzahl der in Versuchen eingesetzten Tiere auslösen würde. Folglich sollte die erneute Verwendung von Tieren auch bei Tieren möglich sein, die bei Versuchen "mittlere" Schmerzen erlitten haben, so die Meinung der Abgeordneten. Die Abgeordneten unterstützen ganz besonders die Erweiterung des Europäischen Zentrums zur Validierung alternativer Methoden, wodurch das Zentrum steigenden Einfluss bei der Koordinierung und Förderung der Entwicklung und Anwendung alternativer Methoden zu Tierversuchen gewinnen wird. Ein wesentliches Merkmal der Richtlinie ist, dass die Mitgliedstaaten strengere nationale Maßnahmen anwenden oder solche beschließen können, die das Wohlergehen und den Schutz der zu Forschungszwecken verwendeten Tiere verbessern. Es sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der anstehenden Parlamentswahlen im Juni das neu gewählte Parlament die endgültige Position zu dieser Richtlinie entweder bestätigen oder ändern wird.

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