Projektbeschreibung
Leukämische Stammzellen im Visier
Bislang noch bleibt die akute myeloische Leukämie (AML) jene verheerende Krankheit, bei der fünf Jahre nach der Diagnose weniger als 30 % der Patientinnen und Patienten noch leben. Die Resistenz der akuten myeloischen Leukämie wird durch kleine Unterpopulationen leukämischer Stammzellen hervorgerufen, welche die Chemotherapie überleben und sich der Immunüberwachung entziehen. Leukämische Stammzellen haben durch onkogene Mutationen ausgelöste Wachstumsvorteile, ähneln aber in vielerlei Hinsicht den gesunden hämatopoetischen Stammzellen (HSZ). Leukämische Stammzellen befinden sich in den schützenden Nischen des Knochenmarks, was die Stammzellfähigkeit und Therapieresistenz unterstützt und diese derart modifizieren lässt, dass sie die hämatopoetischen Stammzellen verdrängen und selbst expandieren. Das EU-finanzierte Projekt Hemstem erforscht nun Strategien zur gezielten Behandlung leukämischer Stammzellen auf der Grundlage des Wissens über die komplexen Wechselwirkungen zwischen leukämischen und hämatopoetischen Stammzellen und liefert eine Grundidee für ganz neuartige Behandlungen.
Wissenschaftliches Gebiet
- Medizin- und GesundheitswissenschaftenMedizinische BiotechnologieZelltechnikStammzelle
- NaturwissenschaftenBiowissenschaftenGenetikMutation
- Medizin- und GesundheitswissenschaftenGrundlagenmedizinImmunologieImmuntherapie
- Medizin- und GesundheitswissenschaftenKlinische MedizinTransplantation
- Medizin- und GesundheitswissenschaftenKlinische MedizinOnkologieLeukämie
Programm/Programme
Thema/Themen
Finanzierungsplan
ERC-COG - Consolidator Grant
Gastgebende Einrichtung
72074 Tuebingen
Deutschland
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Begünstigte (3)
72074 Tuebingen
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Beteiligung beendet
4051 Basel
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
Beteiligung beendet
4031 Basel