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Discretion and the child´s best interests in child protection

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Das Kindeswohl in Kinderschutzsystemen in den Mittelpunkt stellen

Beim Kinderschutz werden viele Fälle nach dem Ermessensspielraum entschieden. Im Rahmen eines Forschungsprojekts wird daran gearbeitet, die bestmöglichen Ergebnisse für das Kind zu erzielen.

Der Ermessensspielraum bietet dem Gericht oder einem anderen Entscheidungsorgan die rechtliche Befugnis, nach eigenem Ermessen zu handeln oder zu entscheiden. Beim Kinderschutz ist ein gewisser Ermessensspielraum erforderlich, da die Entscheidungen je nach Fall auf das Kind und die Familie zugeschnitten sein sollten. Derzeit gibt es große Forschungslücken im Bereich des Ermessens, sowohl in der EU als auch weltweit. Dies ist zum Teil auf das mangelnde Bewusstsein der Sozialwissenschaft für die Themen Kinder und insbesondere Kinderschutz zurückzuführen. „Der Kinderschutz ist nur ein kleiner Teil des Wohlfahrtsstaates, birgt aber aufgrund seiner weitreichenden Folgen das Potenzial für große öffentliche Empörung und Aufmerksamkeit“, sagt Marit Skivenes(öffnet in neuem Fenster), Professorin für Politikwissenschaft an der Universität Bergen(öffnet in neuem Fenster) und Koordinatorin des Projekts DISCRETION(öffnet in neuem Fenster). Im Projekt DISCRETION, das vom Europäischen Forschungsrat(öffnet in neuem Fenster) finanziert wurde, strebten die Forschenden an, diese Forschungslücke zu schließen, indem sie eine umfassende Studie vornahmen, wie Ermessensentscheidungen zum Wohle des Kindes getroffen und begründet werden. „Ein wesentlicher Motivationsfaktor für das Projekt war es, die Mechanismen aufzudecken, warum und wie Ermessensentscheidungen getroffen werden und ob diese Entscheidungen im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit und einem ordnungsgemäßen Verfahren stehen“, eso Skivenes.

Den institutionellen Kontext des Ermessens untersuchen

Das Team zeichnete zunächst die Entscheidungsfindung in den Gerichten auf, um Erkenntnisse über die rechtliche Begründung für Eingriffe zu gewinnen. Das Projektteam analysierte außerdem die Kinderschutzpolitik und die Organisationsstrukturen in acht europäischen Ländern, um Erkenntnisse über die Standards zu gewinnen, die Personen mit Entscheidungsbefugnis bei der Ausübung ihres Ermessens anwenden sollten. Die Forschenden sahen sich aufgrund der Sensibilität der Fälle und der unterschiedlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert. „Fast alle wurden mit Geduld, Ausdauer, einem interdisziplinären Team und Liebe zum Detail gelöst“, fügt Skivenes hinzu. „Ohne die Finanzhilfe des Europäischen Forschungsrats hätten wir das nicht geschafft.“

International uneinheitliche Vorschriften

Die Projektergebnisse haben verdeutlicht, dass große Unterschiede zwischen den Ländern bestehen: unter anderem in Bezug auf die Rechtfertigung von Eingriffen, die als relevant erachteten Entscheidungsfaktoren, die Art und Weise, wie die Kinder beschrieben wurden und wie ihre Ansichten dargestellt wurden. „Eine Erklärung dafür findet sich in der länderspezifischen Kinderschutzpolitik“, kommentiert Skivenes. Durch das Projekt wurde zudem nachgewiesen, dass die Entscheidung zur Ausübung des Ermessensspielraums von den individuellen Wertvorstellungen der mit Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Person in Bezug auf das Kind und ihre Risikoeinschätzung beeinflusst wurde. „Eine weitere Feststellung, die in diesem Bereich des Wohlfahrtsstaates von grundlegender Bedeutung ist, ist der Mangel an Transparenz und an Mechanismen der Rechenschaftspflicht“, sagt Skivenes. In sechs der acht Länder gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten zur Prüfung, Recherche, Forschung oder für die breite Öffentlichkeit, Einblick in Verfahren zur Adoption aus der Pflege zu erhalten.

Eine globale Typologie erarbeiten

Im Rahmen des Projekts wurde eine globale Typologie(öffnet in neuem Fenster) der Kinderschutzsysteme entwickelt, die in Form eines Handbuchs bei Oxford University Press veröffentlicht wurde. Damit eröffnet sich ein ganz neuer Zweig der wissenschaftlichen Diskussion im Bereich der Forschung zum Wohlfahrtsstaat und Kinderschutz. „Es handelt sich um einen Durchbruch für die wissenschaftliche Gemeinschaft“, fügt Skivenes hinzu. „Es ist die erste Typologie mit einem globalen Ansatz und einer umfangreichen empirischen Grundlage aus 50 Ländern, die alle Weltregionen abdeckt.“ Das Team plant nun, die Typologie des Kinderschutzes auf weltweit empirisch zu testen und weiterzuentwickeln.

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