Projektbeschreibung
Forschung und Innovation zur Weiterentwicklung des europäischen Schienennetzes
Das gemeinsame Unternehmen Shift2Rail zielt darauf ab, das europäische Schienennetz umzuwandeln, indem die Einbindung neuer und fortschrittlicher Technologien in neuartige Schienenproduktlösungen beschleunigt wird. Das EU-finanzierte Projekt IN2TRACK3 kommt als Fortführung von IN2TRACK und IN2TRACK2 dem Aufruf zu „Forschung zu einer optimierten und zukunftsfähigen Schienenverkehrsinfrastruktur“ im Rahmen der Horizont-2020-Maßnahme SHIFT2RAIL nach. Dazu wird es sowohl physische als auch digitale Technologie- und Methodologiedemonstratoren für Schienen, Weichen und Übergänge sowie Anlagen an Brücken und Tunneln entwickeln. IN2TRACK3 wird Lösungen der beiden Vorgängerprojekte weiterentwickeln und demonstrieren sowie die Lebenszykluskosten senken und die Zuverlässigkeit sowie Pünktlichkeit der Bahn der Zukunft verbessern. Das Projekt ist an der Vision und den Zielen von SHIFT2RAIL ausgerichtet.
Wissenschaftliches Gebiet
Programm/Programme
Aufforderung zur Vorschlagseinreichung
Andere Projekte für diesen Aufruf anzeigenUnterauftrag
H2020-S2RJU-CFM-2020
Finanzierungsplan
IA - Innovation action
Koordinator
781 89 Borlange
Schweden
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Beteiligte (39)
Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
971 87 Lulea
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
100 44 Stockholm
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
412 96 Goteborg
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2700 Wiener Neustadt
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
28108 Alcobendas
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29004 Malaga
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00520 Helsinki
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1030 Wien
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
6706 Buers
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16151 Genova
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2809 013 Lisboa
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2752 Wollersdorf
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8700 Leoben
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NW1 2DN London
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S10 2TN Sheffield
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B15 2TT Birmingham
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NE1 7RU Newcastle Upon Tyne
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
SO17 1BJ Southampton
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
HD1 3DH Huddersfield
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Rechtsträger, der nicht Auftragnehmer ist und an einen Teilnehmer angegliedert oder rechtlich mit diesem verbunden ist. Der Rechtsträger übernimmt Arbeiten zu in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Bedingungen, liefert Waren oder bietet Dienstleistungen für die Aktion, unterzeichnet jedoch nicht die Finanzhilfevereinbarung. Eine Drittpartei hält sich an die Regeln, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung für den verbundenen Teilnehmer gelten hinsichtlich der Förderfähigkeit von Kosten und der Kontrolle der Ausgaben.
M5 4WT Salford
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MK43 0AL Cranfield - Bedfordshire
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1010 Wien
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1010 Wien
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3511 EP Utrecht
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2628 CN Delft
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59300 Famars
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
3014 Bern
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93418 La Plaine Saint-denis
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93200 St Denis
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06330 Ankara
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4704 553 Braga
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4099-002 Porto
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48940 Leioa
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1031 Wien
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8010 Graz
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Die Organisation definierte sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung selbst als KMU (Kleine und mittlere Unternehmen).
8700 Leoben
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8700 Leoben
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1020 Wien
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4040 Linz
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