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Forschungsrat - 10. November 1997

Anläßlich der Sitzung des Forschungsrats in Brüssel am 10. November 1997 faßten die Minister der EU für Forschung ihre ersten konkreten Beschlüsse für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm. Der Rat konnte den Beamten detaillierte Hinweise für die zu entwickelnde Strategie geben, um zu...

Anläßlich der Sitzung des Forschungsrats in Brüssel am 10. November 1997 faßten die Minister der EU für Forschung ihre ersten konkreten Beschlüsse für das Fünfte FTE-Rahmenprogramm. Der Rat konnte den Beamten detaillierte Hinweise für die zu entwickelnde Strategie geben, um zu gewährleisten, daß anläßlich der nächsten Sitzung des Rats im Februar 1998 ein Einvernehmen erreicht werden kann.. Die Minister stimmten den Vorschlägen hinsichtlich der Kriterien für die Definition des Inhalts der spezifischen Programme und für die Auswahl von FTE-Aktionen zu. Bei diesen handelt es sich um: Europäische Wertschöpfung und Subsidiarität; gesellschaftliche Ziele; wirtschaftliche Entwicklung und wissenschaftliche und technologische Perspektiven. Bei Betrachtung der Struktur und des Inhalts des Programms befürwortete eine große Mehrheit der Delegationen fünf thematische Programme anstelle der drei von der Kommission vorgeschlagenen. Diese fünf Programme stellen auf folgende Gebiete ab: - Biowissenschaften; - Umwelt; - Informationsgesellschaft; - Produktion und Verkehr, und - Energie. Im Vergleich zu den Vorschlägen der Kommission bliebe das Programm für die Informationsgesellschaft weitgehend unverändert, während die beiden anderen vorgeschlagenen Programme, "Lebende Welt und das Ökosystem", und "Nachhaltiges Wachstum im Wettbewerb" jeweils in zwei Teile unterteilt würden. Hinsichtlich der Veranlassung neuer Schlüsselaktionen auf den Gebieten "Alternde Bevölkerung", und "Änderungen auf dem Planeten, Klima und biologische Artenvielfalt" besteht weitgehend Einigkeit. Das Gleiche gilt für die Erweiterung der Aktion "Entwicklung von ländlichen und Küstengebieten" zur Einbeziehung der nachhaltigen Forstwirtschaft. Die drei horizontalen Programme - "Internationale Kooperation", "Innovation und KMU" und "Humanpotential" - wurden von den Ministern gegenüber den Vorschlägen weitgehend unverändert übernommen. Hier müssen noch wichtige Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten für eine Beteiligung der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer gelöst werden. Was das "Humanpotential"-Programm betrifft, diskutiert der Rat immer noch Methoden zur Finanzierung von Zuschüssen für die Industrie. Sozialwirtschaftliche Forschung soll bevorzugt behandelt werden. Der Rat hat die Entscheidungen über die Regeln für die gemeinschaftliche finanzielle Beteiligung an Projekten, und insbesondere die Entscheidung über den Kostenanteil, der von der Gemeinschaft übernommen werden soll, auf den Zeitpunkt verschoben, zu dem der wissenschaftliche Inhalt der Projekte abschließend festgelegt ist. Die Minister diskutierten auch den Gesamthaushalt für das Programm; sie wollen diese Diskussion wieder aufgreifen, sobald das Gutachten des Parlaments hierzu vorliegt. Die Minister verabschiedeten eine Anzahl von Beschlüssen über die Durchführung und die Lenkung der gemeinschaftlichen FTE-Programme. Der Rat nahm zur Kenntnis, daß die für das Fünfte Rahmenprogramm vorgesehene Struktur eine Anpassung an die gegenwärtigen Abläufe erfordert. Der Rat möchte die gegenwärtige Programmausschuß-Struktur erhalten, d.h. aus Vertretern der Mitgliedstaaten gebildete Ausschüsse, die für jedes spezifische Programm eine Lenkungsfunktion übernehmen. Der Rat möchte insbesondere, daß sich diese Ausschüsse direkt mit Gesichtspunkten wie z.B. der Genehmigung von Auswahllisten für Projekten befassen, während die Kommission die Auffassung vertritt, daß es sich hierbei um eine Aufgabe handelt, die ihr alleine überlassen werden müsse. Die für Schlüsselaktionen vorgesehenen, beratenden Gruppen mit Führungskräften aus der wissenschaftlichen und der Industriegemeinschaft wurden vom Rat begrüßt. Das Ziel der Stärkung und Strukturierung der Verbindungen zwischen Kommission und Forschern wird anerkannt, jedoch wird gefordert, die Arbeit dieser Gruppen öffentlich bekanntzumachen. Der Rat unterstreicht die Notwendigkeit der Transparenz bei der Lenkung von Programmen und zur Steigerung der Effizienz der internen Management-Strukturen der Kommission. Für den Bereich der Kernforschung brachte der Rat seine Unterstützung für das dritte der sechs Szenarien zum Ausdruck, die von der Kommission für die Zukunft der Forschung auf dem Gebiet der Kernfusion umrissen wurden. Dieses Szenario sieht die Fortsetzung der technischen Konstruktionsarbeiten für ITER (den internationalen Kernfusionsreaktor) während des Fünften Rahmenprogramms vor. Eine Entscheidung über den Bau von ITER würde dann gegen Ende des Fünften Rahmenprogramms gemeinsam mit den Partnern der EU gefällt. Unter der Mehrzahl der Delegationen gab es Einvernehmen über die Ergänzung um eine Schlüsselaktion für "Kernspaltung", einschließlich des Strahlenschutzes. Die Minister beauftragten die Beamten mit der Fortsetzung der Gespräche mit dem Ziel einer Einigung über das Euratom-Rahmenprogramm anläßlich der Forschungsratsitzung im Februar. Der nächste Vorgang bei der Verabschiedung des Fünften Rahmenprogramms ist das Gutachten des Parlaments, das voraussichtlich Mitte Dezember verabschiedet wird. Der Rat hofft, seinen gemeinschaftlichen Standpunkt im Februar 1998 bekanntmachen zu können. Zu diesem Zeitpunkt, und sobald die beiden Institutionen die erste Lesung abgeschlossen haben, dürfte die voraussichtliche Form des Programms deutlicher werden. Der Abstand zwischen den beiden Positionen ist dann auch eine gute Anzeige für den Zeitpunkt der endgültigen Verabschiedung des Programms. Der Rat bestätigte die Vereinbarung über die finanzielle Aufstockung des Vierten Rahmenprogramms im Rahmen des Schlichtungsverfahrens mit dem Parlament vom 23. September 1997. Da das Parlament diese Vereinbarung bereits am 21. Oktober bestätigt hatte, ist dieser langwierige Vorgang nun endlich abgeschlossen. Für bestimmte prioritäre Gebiete wird der Haushalt des Vierten Rahmenprogramms nun um 115 Mio. ECU aufgestockt. (Weitere Angaben über diese Vereinbarung finden sich in CORDIS Focus, Nr. 95, S.2) Auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen schloß der Rat im Namen der Gemeinschaft das Abkommen über wissenschaftliche und technische Kooperation mit Südafrika ab. Dieses Abkommen, das den gegenseitiger Zugang zu den Forschungsprogrammen des anderen für Forscher aus der Gemeinschaft und Südafrika regelt, tritt in Kürze in Kraft. Der Rat erteilte außerdem seine Zustimmung zur Verhandlung eines ähnlichen Abkommens über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit Rußland.

Länder

Russland, Südafrika

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